11. März 2026

Brandenburg vereinfacht das Vergaberecht

Brandenburg setzt auf Vereinfachung: Mit der geplanten Einführung des Best-Bieter-Prinzips soll die öffentliche Auftragsvergabe im Land vereinfacht und Unternehmen deutlich entlastet werden. Wirtschaftsminister Daniel Keller präsentierte die Neuerung im Sonderausschuss Bürokratieabbau des Landtages. Ziel ist es, die bürokratischen Anforderungen für öffentliche Vergaben zu reduzieren und insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen zur Teilnahme zu motivieren.

Was bedeutet das Best-Bieter-Prinzip?

Das Best-Bieter-Prinzip sieht vor, dass künftig soweit möglich nur noch der voraussichtlich erfolgreiche Bieter seine Eignung nachweisen muss. Damit entfällt für Unternehmen grundsätzlich die generelle Pflicht, Nachweise und Unterlagen bereits frühzeitig im Vergabeverfahren vorzulegen. Laut Keller verhindert diese Regelung unnötige Prüfungen und entlastet Auftraggeber und Bieter gleichermaßen. Keller sagte, man stelle die öffentlichen Vergabeverfahren damit ein Stück weit vom Kopf auf die Füße.

Unterstützung durch die Wirtschaft

Jens Warnken, Präsident der Industrie- und Handelskammer Cottbus, begrüßte die Initiative. Er betonte, dass öffentliche Auftraggeber künftig selbst entscheiden könnten, an welcher Stelle im Vergabeprozess sie die Eignung eines Bieters prüfen. Dadurch werde der bürokratische Aufwand für Unternehmen minimiert.

Hintergrund zur Einführung in Brandenburg

Obwohl der Bund ebenfalls eine Einführung des Best-Bieter-Prinzips plant, hat Brandenburg beschlossen, nicht auf bundesweite Novellierungen zu warten. Das Land geht mit einem eigenen Erlass voran, um Unternehmen schneller zu entlasten. Notwendige Anpassungen an den Verwaltungsvorschriften wurden bereits vorbereitet, und ein zeitnaher Erlass wird angestrebt. Finanzminister Robert Crumbach und Kommunalminister René Wilke haben ihre Zustimmung für die Umsetzung signalisiert.

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