9. Februar 2026

17 Verbände fordern Stopp des Lieferkettengesetzes

Kritik an der geplanten Gesetzesänderung

Nach der ersten Lesung zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) im Deutschen Bundestag haben 17 führende Wirtschaftsverbände ihre Forderung nach einer vollständigen Aussetzung des Gesetzes bekräftigt. Sie kritisieren, dass die vorgesehenen Änderungen, wie die Streichung der Berichtspflicht und die Reduzierung von Sanktionen, keine ausreichende Entlastung für Unternehmen schaffen. Die umfassenden Sorgfaltspflichten und Dokumentationsanforderungen bleiben bestehen.

Forderung nach einem Ende des nationalen Sonderwegs

Die Wirtschaftsverbände drängen darauf, das Lieferkettengesetz vollständig auszusetzen. Zugleich solle die Bundesregierung ihre Zusagen aus dem Koalitionsvertrag einlösen und die im Dezember 2025 auf EU-Ebene beschlossenen Änderungen zur Lieferkettenregulierung („Omnibus I“) zügig, bürokratiearm und praxisnah umsetzen.

Anpassung an die europäische Lieferkettenrichtlinie

Sollte das Lieferkettengesetz nicht ausgesetzt werden, verlangen die Verbände zumindest eine Anpassung des nationalen Anwendungsbereichs an den europäischen Standard. Da die EU-Richtlinie (CSDDD) nur noch sehr große Unternehmen erfasst, sollten Unternehmen, die künftig nicht mehr unter die europäische Regelung fallen, auch national entlastet werden. Andernfalls drohten Wettbewerbsnachteile und Rechtsunsicherheit.

Dringender Handlungsbedarf

Die Wirtschaftsverbände fordern Bundestag und Bundesregierung dazu auf, die laufende Novelle des Lieferkettengesetzes gezielt für spürbare Entlastungen zu nutzen. Eine Verschiebung bis 2029 sei keine Option, betonen die Verbände. Die Umsetzung müsse unverzüglich erfolgen, um den Unternehmen Planungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.

 
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