Was ist die Vergabeverordnung?
Was ist die Vergabeverordnung?
Die neue Vergabeverordnung ist Teil der Vergaberechtsmodernisierungsverordnung (VergRModVO). Sie entspricht Artikel 1 dieser Mantelverordnung und trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der Vergabe „klassischer“ öffentlicher Aufträge im Oberschwellenbereich (EU-Verfahren).
In die klassische Vergabeverordnung wurden die bisherige VOL/A und die bisherige VOF integriert. Beide bisher eigenständigen Regelungsbereiche sind daher weggefallen. Die neue Vergabeverordnung hat aber im Hinblick auf die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen zwei eigene Abschnitte erhalten:
Einen Abschnitt 5 über die Vergabe von „Planungswettbewerben“ sowie einen Abschnitt 6 über „Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen“.
Anwendungsbereich
Die Vergabeverordnung regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte durch öffentliche Auftraggeber. Sie kommt insbesondere bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen sowie bei freiberuflichen Leistungen zur Anwendung, sofern diese nicht spezialgesetzlich anderen Vergabeordnungen zugeordnet sind. Ziel ist es, europaweit einheitliche und transparente Vergabeverfahren sicherzustellen und den Wettbewerb im Binnenmarkt zu fördern.
Verfahren
Die Vergabeverordnung enthält detaillierte Vorgaben zu den zulässigen Vergabeverfahren, darunter das offene Verfahren, das nicht offene Verfahren, das Verhandlungsverfahren, den wettbewerblichen Dialog sowie die Innovationspartnerschaft. Sie legt fest, unter welchen Voraussetzungen welches Verfahren angewendet werden darf und welche Verfahrensschritte zwingend einzuhalten sind. Damit schafft sie einen verbindlichen Rahmen für die praktische Durchführung von EU-weiten Vergaben.
Bedeutung
Mit der Integration der früheren VOL/A und VOF in die Vergabeverordnung wurde das Vergaberecht strukturell vereinheitlicht. Für Auftraggeber und Unternehmen bedeutet dies eine höhere Übersichtlichkeit, da zentrale Regelungen nun in einem einheitlichen Regelwerk zusammengeführt sind. Gleichzeitig wurden frühere Abgrenzungsfragen zwischen Liefer-, Dienstleistungs- und freiberuflichen Leistungen reduziert.
Besonderheiten
Die gesonderten Abschnitte 5 und 6 der Vergabeverordnung tragen den Besonderheiten von Planungsleistungen Rechnung. Planungswettbewerbe folgen eigenen vergaberechtlichen Regeln, die auf qualitative Lösungen und kreative Konzepte ausgerichtet sind. Für Architekten- und Ingenieurleistungen gelten zudem spezielle Vorschriften, die unter anderem die Eignungsprüfung, Zuschlagskriterien und die Gewichtung qualitativer Aspekte betreffen.
Abgrenzung
Die Vergabeverordnung ist neben anderen Regelwerken wie der VOB/A für Bauleistungen, der Sektorenverordnung (SektVO) oder der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) ein zentraler Bestandteil des deutschen Vergaberechts. Welche Regelung im konkreten Fall anzuwenden ist, richtet sich nach der Art des Auftrags, dem Auftraggeber und dem geschätzten Auftragswert. Eine korrekte Einordnung ist entscheidend für die Rechtssicherheit des Vergabeverfahrens.