Nachunternehmerverzeichnis

Was ist ein Nachunternehmerverzeichnis?

Im Nachunternehmerverzeichnis sind die für den Bieter tätigen potentiellen Nachunternehmer aufgeführt. Es ist – falls von der Vergabestelle gefordert – mit dem Angebot einzureichen.

Was sind Nachunternehmerleistungen?

Etwa 30 Prozent der Bauleistungen werden von Nachunternehmern erbracht und gelten damit als Nachunternehmerleistungen. Der eigentliche Auftragnehmer, das Generalunternehmen, muss nicht zwingend den gesamten Auftrag selbst ausführen können – jedoch ist er dafür verantwortlich, die an Nachunternehmer übertragenen Teilaufgaben zu koordinieren und gegenüber dem Auftraggeber für deren vertragsgemäße Erfüllung zu haften.

Daher sollte das Generalunternehmen bei der Erstellung des Nachunternehmerverzeichnisses darauf achten, Nachweise über die Eignung der Subunternehmen einzufordern. Dazu gehören beispielsweise:

  • eine Kopie der Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse.

  • die Gewerbeanmeldung,

  • ein Handelsregisterauszug,

  • der Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung,

  • die Mindestlohnbescheinigung sowie

Einordnung des Nachunternehmerverzeichnisses im Vergabeverfahren

Das Nachunternehmerverzeichnis ist ein wichtiges Instrument, um für den Auftraggeber transparent zu machen, welche Teile der Leistung durch Dritte erbracht werden sollen. Es unterstützt die Prüfung, ob die vorgesehenen Nachunternehmer fachlich geeignet sind und ob vergaberechtliche Anforderungen, etwa zur Zuverlässigkeit, erfüllt werden. Je nach Verfahren kann die Vergabestelle verlangen, dass Nachunternehmer bereits mit Angebotsabgabe benannt werden oder erst auf Anforderung nach Zuschlagserteilung.

Abgrenzung zu Eignungsleihe und Bietergemeinschaft

Vom Nachunternehmereinsatz ist die Eignungsleihe abzugrenzen, bei der ein Unternehmen die Kapazitäten eines Dritten nutzt, um Eignungskriterien zu erfüllen. Ebenfalls zu unterscheiden ist die Bietergemeinschaft, bei der mehrere Unternehmen gemeinsam als Bieter auftreten und gesamtschuldnerisch haften. Beim Nachunternehmerverzeichnis bleibt dagegen der Hauptauftragnehmer alleiniger Vertragspartner und trägt die Gesamtverantwortung.

Warum sind Nachweise und Erklärungen so wichtig?

Die im Verzeichnis benannten Unternehmen können Einfluss auf die Wertung und Zuschlagsentscheidung haben, insbesondere wenn Nachunternehmer wesentliche Leistungsbestandteile übernehmen. Unvollständige Angaben oder fehlende Nachweise können zu Rückfragen, Nachforderungen oder – je nach rechtlicher Grundlage – auch zum Ausschluss führen. Für Bieter ist es daher entscheidend, Nachunternehmer frühzeitig einzubinden und deren Unterlagen vollständig verfügbar zu haben.

Praktische Hinweise für Bieter

In der Praxis lohnt es sich, im Nachunternehmerverzeichnis klar zuzuordnen, welche Leistungsteile durch welchen Nachunternehmer erbracht werden. Das erleichtert der Vergabestelle die Prüfung und reduziert Rückfragen. Gleichzeitig sollte der Hauptauftragnehmer vertraglich absichern, dass Nachunternehmer die geforderten Nachweise aktuell halten und bei Bedarf kurzfristig nachreichen können. Digitale Prozesse helfen dabei, Unterlagen konsistent zu verwalten und fristgerecht zu übermitteln.

Über das AI Bietercockpit und über evergabe.de können Nachunternehmererklärungen der Vergabestelle übermittelt werden.

>> Angebotsabgabe mit Nachunternehmerverzeichnis

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