Los
Was ist ein Los?
Ein Los ist eine Teilmenge eines größeren öffentlichen Auftrags, die separat vergeben werden kann, um Wettbewerb zu fördern und kleinen sowie mittelständischen Unternehmen (KMU) die Teilnahme an Ausschreibungen zu ermöglichen. Öffentliche Auftraggeber sind nach § 97 Abs. 4 GWB verpflichtet, Aufträge in angemessene Lose zu unterteilen, sofern keine wirtschaftlichen oder technischen Gründe dagegen sprechen.
Wie funktioniert die Losaufteilung?
Die Aufteilung eines Auftrags erfolgt typischerweise in Teillose oder Fachlose:
Teillose untergliedern den Auftrag nach Menge oder Umfang, beispielsweise nach Gebäudeteilen oder Regionen.
Fachlose trennen den Auftrag nach Leistungsarten, etwa in Planung, Bauausführung, Elektroarbeiten oder Wartung.
Auftraggeber dokumentieren die Losbildung im Vergabevermerk, einschließlich einer Begründung, falls keine Unterteilung erfolgt. Bei europaweiten Vergaben nach der Richtlinie 2014/24/EU ist außerdem anzugeben, ob Bewerber sich auf einzelne oder mehrere Lose bewerben dürfen und ob ein Zuschlag auf mehrere Lose möglich ist.
Digitale Vergabesysteme (z. B. eVergabe-Plattformen) unterstützen mittlerweile automatisierte Losstrukturen, inklusive der Kennzeichnung von Losnummern, Leistungsverzeichnissen und elektronischem Bieterzugang.
Beispiele für Losaufteilungen:
Teillos: Die Reinigung eines Gebäudekomplexes wird nach Gebäudeteilen oder Etagen getrennt ausgeschrieben.
Fachlos: Ein Bauprojekt wird in Rohbau, Elektroinstallation, Heizungsbau und Malerarbeiten getrennt vergeben.
Wann darf auf eine Losaufteilung verzichtet werden?
Ein Verzicht auf die Losbildung ist nur zulässig, wenn dies wirtschaftlich oder technisch begründet ist. Solche Ausnahmen müssen gemäß § 22 VgV und § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB nachvollziehbar begründet werden. Mögliche Gründe:
Wirtschaftlichkeit: Die Gesamtvergabe führt zu Kostenersparnissen oder Synergieeffekten.
Technische Notwendigkeit: Die Leistungen sind untrennbar miteinander verbunden.
Koordinationsaufwand: Eine zu starke Zergliederung würde den Verwaltungsaufwand oder Projektrisiken unverhältnismäßig erhöhen.
Warum ist die Losbildung wichtig?
Förderung von Wettbewerb: Mehr Anbieter können sich beteiligen, was zu besseren Konditionen führt.
Chancengleichheit für KMU: Durch kleinere Auftragseinheiten wird der Marktzugang erleichtert.
Transparenz: Eine strukturierte Losaufteilung schafft Nachvollziehbarkeit bei der Vergabeentscheidung.
Risikostreuung: Einzelne Leistungsbereiche können unabhängig voneinander abgeschlossen und kontrolliert werden.
Rechtsgrundlagen und aktuelle Praxis
Die zentralen rechtlichen Grundlagen der Losaufteilung sind:
§ 97 Abs. 4 GWB – Verpflichtung zur losweisen Vergabe zur Mittelstandsförderung.
§ 22 VgV – Bestimmungen zur sachgerechten Aufteilung und Begründungspflichten bei Verzicht.
EU-Richtlinie 2014/24/EU – Harmonisierung der Vergabepraxis innerhalb der Europäischen Union.
Aktuell wird die Losbildung zunehmend im Kontext von digitaler Vergabe (E-Vergabe), Nachhaltigkeitskriterien und ökologischer Beschaffung betrachtet. Auftraggeber stellen neben Preis und Leistung auch soziale und umweltbezogene Aspekte in den Vordergrund – die Losaufteilung ermöglicht es, spezialisierte Unternehmen gezielt nach diesen Kriterien zu beauftragen.