Teillos

Was ist ein Teillos?

Ein Teillos ist im Vergaberecht die Aufteilung eines öffentlichen Auftrags nach Menge. Es bezeichnet einen Abschnitt einer Ausschreibung, der einen bestimmten Teil der Gesamtleistung abbildet. Ziel ist es, den Wettbewerb zu fördern und insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch eine Losvergabe den Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu erleichtern. Dabei dürfen sie keine Wettbewerbsbeschränkungen verursachen, wie Preisabsprachen mit anderen Bietern.

Wie funktioniert ein Teillos in der Praxis?

Bei der öffentlichen Vergabe können Auftraggeber einen Auftrag in Fachlose (nach Leistungsarten) und Teillose (nach Mengen oder Abschnitten) gliedern. Diese Struktur erlaubt es, dass sich Bieter nur auf denjenigen Teil der Leistung bewerben, den sie technisch und wirtschaftlich bewältigen können. So kann etwa eine Straßenbaumaßnahme in geografische Abschnitte (Teillose) unterteilt werden, während spezialisierte Leistungen wie Beleuchtung oder Beschilderung als Fachlose ausgeschrieben werden.

Die Aufteilung erfolgt bereits in der Ausschreibungsphase:

  • Die konkrete Zahl und Art der Lose muss in der Bekanntmachung und in der Leistungsbeschreibung eindeutig angegeben werden.

  • Nachträgliche Änderungen oder Zusammenführungen sind nur zulässig, wenn sie sachlich begründet sind.

Rechtliche Grundlagen und aktuelle Entwicklungen

Die Pflicht zur Losaufteilung ist in § 5 VOB/A sowie in § 97 Abs. 4 GWB verankert. Öffentliche Auftraggeber sollen Aufträge grundsätzlich in Teil- oder Fachlose aufteilen, um den Mittelstand zu fördern.
Nur aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen darf von dieser Regel abgewichen und eine Gesamtvergabe mehrerer Lose vorgenommen werden.

Aktuell gewinnt die Thematik in der digitalen Vergabepraxis weiter an Bedeutung. Mit Vergabeplattformen wie evergabe.de oder digitalen Werkzeugen wie dem evergabe Manager (AI Vergabemanager) können Auftraggeber Lose heute effizient digital planen, verwalten und veröffentlichen. Dies unterstützt die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Vergabeentscheidungen – ein zentraler Aspekt moderner E-Vergabe.

Zweck

  1. Förderung des Mittelstands – KMU können gezielt an einzelnen, kleineren Losen teilnehmen und so von öffentlichen Aufträgen profitieren.

  2. Wettbewerbssicherung – Mehr Lose bedeuten in der Regel mehr Bieter, was zu günstigeren Konditionen und einer höheren Angebotsqualität führt.

  3. Transparenz und Nachvollziehbarkeit – Klare Losaufteilungen erleichtern die Kontrolle und verhindern Wettbewerbsbeschränkungen wie Preisabsprachen.

  4. Effizienzsteigerung – Digitale Tools ermöglichen eine schnellere und rechtssichere Losbildung, was den administrativen Aufwand für Auftraggeber reduziert.

  5. Ausnahmen: Eine Gesamtvergabe mehrerer Lose ist nur zulässig, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern.

Auf Plattformen wie evergabe.de kannst Du Deine Ausschreibung einfach in Fach- und Teillose gliedern – ein wichtiger Schritt, um rechtssicher, transparent und mittelstandsfreundlich zu vergeben.

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