Funktionale Leistungsbeschreibung

Was ist eine funktionale Leistungsbeschreibung?

Eine funktionale Leistungsbeschreibung ist eine Form der Vergabeunterlage, bei der der Auftraggeber nur die Ziele, Funktionen und Zwecke einer Leistung oder eines Bauvorhabens vorgibt, nicht aber deren konkrete Ausführungsdetails. Sie wird vor allem bei einer funktionalen Ausschreibung verwendet und ist in § 7 Abs. 13 VOB/A (früher § 7c VOB/A) geregelt. Diese Art der Leistungsbeschreibung gibt den Bietern die Freiheit, eigene technische, wirtschaftliche oder gestalterische Lösungen zu entwickeln.

Ziel und Bedeutung

Die funktionale Leistungsbeschreibung soll den Wettbewerb um die beste Lösung fördern. Sie ist besonders dann sinnvoll, wenn mehrere technische Optionen denkbar sind oder der Auftraggeber Innovationen ermöglichen will. Durch die Definition von funktionalen Anforderungen (z. B. „Das Gebäude soll eine bestimmte Energieeffizienzklasse erreichen“) und Leistungszielen anstelle detaillierter Ausführungsbeschreibungen entsteht ein größerer Handlungsspielraum für Anbieter.

Wie funktioniert eine funktionale Leistungsbeschreibung?

  1. Festlegung der Funktionen und Ziele: Der Auftraggeber beschreibt, welche Ergebnisse erreicht werden sollen, z. B. Nutzungszweck, Leistungsparameter, Qualitätsanforderungen oder Umweltstandards.

  2. Gestaltung durch den Auftragnehmer: Bieter erarbeiten eigenständig technische Konzepte und konstruktive Lösungen, um diese Anforderungen zu erfüllen.

  3. Bewertung der Angebote: Die eingereichten Vorschläge werden nach transparenten Wertungskriterien (z. B. Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, technische Qualität) verglichen.

  4. Vertragliche Grundlage: Nach Zuschlagserteilung bildet das vom Bieter vorgeschlagene Konzept Grundlage der Leistungserbringung.

Rechtlicher Rahmen

  • VOB/A § 7 Abs. 13 (2023) regelt die funktionale Leistungsbeschreibung und das sogenannte Leistungsprogramm.

  • Die Vergabeverordnung (VgV) und die Richtlinien der EU-Vergabe unterstützen ebenfalls diesen Ansatz, um innovations-offene Vergabeverfahren zu fördern.

  • In der Praxis wird die funktionale Beschreibung oft auch als Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm bezeichnet.

Wann ist die funktionale Leistungsbeschreibung sinnvoll?

  • bei komplexen Bauprojekten, in denen technische Lösungen offen sind

  • bei IT-, Energie- oder Infrastrukturprojekten, bei denen Innovationen gefragt sind

  • wenn der Auftraggeber Leistungsziele (z. B. Energiebedarf, Funktionalität, Barrierefreiheit) definieren, aber keine Ausführungsdetails festlegen möchte

Warum ist die funktionale Leistungsbeschreibung wichtig?

  • Sie fördert Innovation, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit.

  • Sie ermöglicht lösungsorientierte Angebote statt reiner Preisvergleiche.

  • Sie sorgt für flexiblere Vergabeverfahren, die besonders bei öffentlichen Projekten mit komplexen Anforderungen von Vorteil sind.

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