Einstufiges Verfahren

Was ist ein Einstufiges Verfahren?

Ein einstufiges Verfahren ist ein Vergabeverfahren, bei dem Eignungsprüfung und Angebotswertung in einem einzigen Prozessschritt stattfinden – ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb. Es handelt sich also um ein vereinfachtes Ausschreibungsverfahren, das sowohl bei öffentlichen Ausschreibungen als auch bei beschränkten Ausschreibungen Anwendung findet.

Was ist ein einstufiges Verfahren im Vergaberecht?

Im Vergaberecht bezeichnet das einstufige Verfahren eine Form des Einstufigen Vergabeverfahrens, bei dem alle interessierten Bieter gleichzeitig ihre vollständigen Angebote einreichen. Die Vergabestelle prüft anschließend sowohl die Eignung der Bieter als auch die Wirtschaftlichkeit der Angebote in einer Stufe. Die gängigen Ausprägungen sind:

  • Öffentliche Ausschreibung (offenes Verfahren): Jeder interessierte Anbieter kann ein Angebot abgeben.

  • Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb: Nur ausgewählte Unternehmen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.

  • Freihändige Vergabe oder Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb: Die Vergabestelle tritt direkt mit einzelnen Unternehmen in Verhandlung.

Wie funktioniert ein einstufiges Verfahren?

  1. Veröffentlichung der Ausschreibung bzw. Aufforderung zur Angebotsabgabe.

  2. Einreichung kompletter Angebote durch die Bieter – mit allen Nachweisen zur Eignung und Leistungsfähigkeit.

  3. Gleichzeitige Prüfung der Eignung und Angebotsinhalte durch die Vergabestelle.

  4. Zuschlagserteilung an den wirtschaftlichsten Bieter.

Da es keine vorausgehende Bewerbungsphase gibt, ist der Prozess in der Regel schneller und weniger administrativ aufwendig als zweistufige Verfahren. Allerdings besteht auch ein gewisser Nachteil: Die Vergabestelle muss im Vorfeld besonders sorgfältig darauf achten, möglichst alle potenziell geeigneten Unternehmen zu erreichen.

Warum ist das einstufige Verfahren wichtig?

Einstufige Vergabeverfahren bieten eine effiziente und transparente Möglichkeit, Aufträge auszuschreiben, insbesondere für standardisierte Leistungen oder wiederkehrende Beschaffungen. Durch die Bündelung aller Prüfungen in einer Stufe können öffentliche Auftraggeber:

  • Zeit und Kosten sparen,

  • Verwaltungsaufwand reduzieren und

  • vergaberechtliche Fristen verkürzen.

Für Unternehmen ist diese Form attraktiv, da sie direkt ein vollständiges Angebot abgeben können, ohne sich zunächst für die Teilnahme qualifizieren zu müssen.

Rechtliche Grundlage und digitale Umsetzung

Die rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben sich aus der Vergabeverordnung (VgV) und der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO). Diese bestimmen, wann ein einstufiges Verfahren zulässig oder geboten ist – insbesondere im Hinblick auf Auftragswert, Transparenz und Wettbewerbsgrundsätze.

Digitale Vergabeplattformen wie evergabe.de ermöglichen es Auftraggebern, einstufige Verfahren vollständig elektronisch durchzuführen – von der Ausschreibung über den Angebotsvergleich bis zur Zuschlagserteilung. Mit Tools wie dem evergabe Manager (AI Vergabemanager) lassen sich Eignungsprüfungen automatisiert abbilden, Fristen verwalten und Dokumentationspflichten rechtssicher erfüllen.

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