Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
Was ist die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)?
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ist ein standardisiertes, EU-weit gültiges Formular, mit dem Unternehmen ihre Eignung zur Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen vorläufig bestätigen. Sie ersetzt die Vorlage umfangreicher Nachweise und vereinfacht damit das Vergabeverfahren erheblich.
Was ist die EEE und warum ist sie wichtig?
Die EEE, englisch European Single Procurement Document (ESPD), wurde am 6. Januar 2016 durch die Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 eingeführt. Ziel war es, bürokratische Hürden bei der Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren in der Europäischen Union zu reduzieren und die Transparenz zu erhöhen.
Für Unternehmen bedeutet das: Sie müssen ihre rechtliche, wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit nicht bei jedem Vergabeverfahren vollständig belegen, sondern geben zunächst nur eine Eigenerklärung ab. Erst der Anbieter, der den Zuschlag erhält, muss die entsprechenden Belege tatsächlich vorlegen.
Aufbau und Inhalte der EEE
Teil I: Informationen zum Vergabeverfahren, zum öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber.
Teil II: Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer (z. B. Name, rechtlicher Status, Vertreter).
Teil III: Erklärung zu möglichen Ausschlussgründen.
Teil IV: Darstellung der Erfüllung der Eignungskriterien.
Teil V: Möglichkeit zur Verringerung der Zahl geeigneter Bewerber.
Teil VI: Abschlusserklärungen mit Ort, Datum und Unterschrift.
Die elektronische Version, oft als eEEE oder ESPD-Service bezeichnet, vereinfacht das Ausfüllen und die Übermittlung erheblich. Seit dem 18. April 2019 ist die digitale Erstellung der EEE über nationale Dienste wie das eVergabe-Portal oder den evergabe Manager verpflichtend möglich.
Wie funktioniert die EEE im Vergabeprozess?
Im Zuge einer öffentlichen Ausschreibung genügt es, die ausgefüllte EEE einzureichen. Diese fungiert als vorläufiger Eignungsnachweis.
Bieterphase: Bewerber bestätigen über das Formular, dass keine Ausschlussgründe vorliegen und dass sie die geforderten Eignungskriterien erfüllen.
Zuschlagsphase: Nur der ausgewählte Bieter muss die Nachweise im Original einreichen.
Praktischer Nutzen: Das reduziert Aufwand, Papierberge und Nachreichfristen – sowohl auf Auftraggeber‑ als auch auf Auftragnehmerseite.
Aktuelle Entwicklungen und digitale Integration
Mit der zunehmenden Digitalisierung der öffentlichen Auftragsvergabe wurde der EEE‑Prozess in viele nationale Plattformen integriert. Über digitale Services wie den ESPD‑Electronic‑Service oder die AI‑gestützte Vergabemanagement‑Lösung evergabe Manager können Auftraggeber und Bieter die EEE online ausfüllen, verwalten und archivieren.
Zudem unterstützt der EEE die europaweite Interoperabilität von Vergabesystemen, wodurch grenzüberschreitende Ausschreibungen vereinfacht werden. Auch in der Praxis anderer Mitgliedstaaten, etwa über die Plattform TED (Tenders Electronic Daily), spielt die EEE eine zentrale Rolle.