Ausschlussgründe
Was versteht man unter Ausschlussgründen?
Unter Ausschlussgründen versteht man die Ursachen, warum Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Nach Maßgabe der §§ 123, 124 GWB, §§ 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A müssen bzw. können Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Dabei gilt es die Gründe für einen Ausschluss in zwingende und fakultative Ausschlussgründe zu teilen.
Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB
Ein Ausschluss ist verpflichtend, wenn der Bieter bestimmte schwere Verfehlungen begangen hat.
Hierzu zählen insbesondere:
Korruption, Bestechung oder Bestechlichkeit (§§ 299 ff. StGB)
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung oder terroristischen Handlung
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Menschenhandel oder Kinderarbeit
Nichtentrichtung von Steuern oder Sozialabgaben, sofern diese rechtskräftig festgestellt wurde
Ein Ausschluss kann entfallen, wenn der Bieter nachweist, Selbstreinigungsmaßnahmen (§ 125 GWB) ergriffen zu haben – etwa Compliance-Programme, Schadenersatz oder aktive Zusammenarbeit mit Behörden.
Fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB
Hier entscheidet der öffentliche Auftraggeber nach Ermessen. Ein Ausschluss kann erfolgen, wenn:
der Bieter gegen berufliche Sorgfaltspflichten verstoßen hat,
wettbewerbswidriges Verhalten nachgewiesen wurde,
eine Interessenkollision mit dem Auftraggeber besteht,
der Bieter falsche Erklärungen oder Nachweise abgegeben hat,
erhebliche Mängel in der Vertragserfüllung früherer Aufträge vorliegen.
Diese Gründe ermöglichen eine individuelle Bewertung, um Missbrauch zu vermeiden und faire Wettbewerbsbedingungen zu sichern.
Wie funktioniert der Ausschlussprozess?
Prüfung durch den Auftraggeber: Analyse der Eigenerklärungen und Nachweise.
Abfrage bei Registern: Überprüfung im Wettbewerbsregister (BfJ) oder Corruption Register der Bundesländer.
Anhörung des Bieters: Vor Entscheidung erhält der Bieter Gelegenheit zur Stellungnahme.
Dokumentation: Entscheidung und Begründung werden in der Vergabeakte festgehalten.
Warum sind Ausschlussgründe wichtig?
Schutz öffentlicher Mittel: Nur zuverlässige Unternehmen erhalten Zuschläge.
Rechtssicherheit: Einheitliche Maßstäbe fördern Transparenz und Nachvollziehbarkeit.
Wettbewerbsintegrität: Ausschlussregelungen verhindern Wettbewerbsverzerrungen.
Nachhaltigkeit: Berücksichtigung sozialer und ethischer Aspekte in der Auftragsvergabe.
Berechtigte Ausschlussgründe
Wann und warum dürfen Auftraggeber Bieter von ihrem Vergabeverfahren ausschließen? Das ist auch Thema in unserem Youtube-Video der evergabe.de-WG. Nach einem Grillabend mit Freunden tauschen sich Christin und Pascal dazu aus.
Außerdem: Mit dem evergabe Manager können Auftraggeber Auftragnehmer ausschließen.