Zuschlagskriterien

Was sind Zuschlagskriterien?

Zuschlagskriterien sind die Maßstäbe, anhand derer ein öffentlicher Auftraggeber im Rahmen eines Vergabeverfahrens entscheidet, welchem Bieter der Zuschlag erteilt wird. Sie dienen der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots und gewährleisten, dass die Bewertung der Angebote transparent, nachvollziehbar und diskriminierungsfrei erfolgt.

Zuschlagskriterien im Vergabeverfahren

Zuschlagskriterien bestimmen, welches Angebot den größten Nutzen für den Auftraggeber bietet – nicht zwingend das billigste, sondern das im Sinne von Qualität, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit beste Angebot. Sie unterscheiden sich von Eignungskriterien, die als Eingangsvoraussetzungen die grundsätzliche Fähigkeit eines Unternehmens prüfen, den Auftrag auszuführen.

Gemäß § 58 Vergabeverordnung (VgV) müssen Zuschlagskriterien immer einen Bezug zum Auftragsgegenstand haben. Sie können qualitative, ökologische, soziale oder innovative Aspekte enthalten und sind in der Ausschreibung einschließlich ihrer Gewichtung offenzulegen.

Arten und Gewichtung von Zuschlagskriterien

  • Preis oder Kosten (z. B. Gesamtpreis, Lebenszykluskosten)

  • Qualität (z. B. technische Leistungsfähigkeit, Funktionalität, Service)

  • Nachhaltigkeit und Umweltaspekte (z. B. Energieeffizienz, CO₂-Bilanz)

  • Soziale Kriterien (z. B. Ausbildungsquoten, tarifgerechte Bezahlung)

  • Innovation (z. B. technologische Neuerungen, digitale Lösungen)

In der Regel wird das Preis-Leistungs-Verhältnis herangezogen, wobei der Preisanteil laut Vergabepraxis häufig zwischen 30 % und 70 % liegt. Die Gewichtung muss sachgerecht sein und darf weder den Preis noch qualitative Faktoren unangemessen bevorzugen. Bei komplexen Leistungen wird der qualitative Anteil tendenziell höher bewertet.

Wie funktioniert die Bewertung nach Zuschlagskriterien?

Der Auftraggeber legt vor Beginn der Angebotsphase fest:

  1. Welche Kriterien er anwendet,

  2. mit welcher Gewichtung,

  3. und nach welcher Bewertungsmethode (z. B. Punktesystem, lineare oder relative Bewertungsformel).

Diese Bewertungsmethodik ist Bestandteil der Vergabeunterlagen und darf nachträglich nicht verändert werden. Ziel ist eine objektive und vergleichbare Bewertung aller Angebote.

Zuschlag, Ausschluss und Transparenzpflichten

Nur Angebote, die die formalen und inhaltlichen Anforderungen erfüllen, können bei der Zuschlagswertung berücksichtigt werden. Dazu zählen u. a. keine Ausschlussgründe nach §§ 123 – 124 GWB und die Einhaltung sämtlicher Vorgaben der Eignungsprüfung.
Angebote, die unvollständig, intransparent oder irreführend sind, scheiden aus der Wertung aus. Der Zuschlag darf ausschließlich auf das Angebot erteilt werden, das – gemessen an den festgelegten Kriterien – das beste Ergebnis erzielt.

Aktuelle Entwicklungen und Trends

In jüngster Zeit gewinnen Nachhaltigkeitsziele, ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) und Lebenszykluskostenansätze im Vergaberecht stark an Bedeutung. Besonders die EU-Richtlinien 2014/24/EU und 2023/… (EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie) fördern die Einbeziehung ökologischer und sozialer Faktoren bei der Zuschlagsentscheidung. Damit verschiebt sich der Fokus zunehmend vom kurzfristig günstigsten zum langfristig wirtschaftlichsten Angebot.

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