Wahlposition
Was versteht man unter Wahlposition?
Eine Wahlposition – auch Alternativposition genannt – bezeichnet im Vergabewesen eine optionale Ausführungsvariante einer Leistung. Öffentliche Auftraggeber nutzen sie, wenn noch nicht feststeht, welche Ausführungsart letztlich beauftragt werden soll, und sie sich diese Entscheidung bis zur Auftragserteilung vorbehalten möchten.
Was ist eine Wahlposition im Vergabeverfahren?
Wahlpositionen sind Teil des Leistungsverzeichnisses und dienen dazu, alternative technische, funktionale oder wirtschaftliche Lösungen vorzusehen. Sie ermöglichen es Auftraggebern, verschiedene Varianten miteinander zu vergleichen, bevor die endgültige Leistungsbeschreibung festgelegt wird.
Beispiel: Ein Auftraggeber schreibt den Bau eines Gehwegs aus und hält sich offen, ob dieser mit Asphalt oder Pflastersteinen ausgeführt wird.
Rechtliche Grundlagen und Zulässigkeit
Im Bereich öffentlicher Vergaben sind Wahlpositionen nur eingeschränkt zulässig. Nach § 7 VOB/A und der EU-Vergaberichtlinien darf eine Leistungsbeschreibung grundsätzlich keine Unklarheiten enthalten, die zu einer Verzerrung des Wettbewerbs führen könnten.
Wahlpositionen sind daher nur dann rechtmäßig, wenn:
Ein berechtigtes technisches oder wirtschaftliches Bedürfnis besteht,
sie nur Neben- oder Detailbereiche der Gesamtleistung betreffen,
sie nicht ausschlaggebend für die Zuschlagsentscheidung sind,
und die Vergleichbarkeit der Angebote gewährleistet bleibt.
Anderenfalls gilt die Leistungsbeschreibung als unbestimmt, was zu einem Vergabeverstoß führen kann.
Unterschied zwischen Wahlposition und Alternativangebot
Wahlposition: vom Auftraggeber vorgegeben; Bestandteil der Ausschreibung.
Alternativangebot: vom Bieter freiwillig vorgeschlagen; bedarf der ausdrücklichen Zulassung in den Vergabeunterlagen.
Während Wahlpositionen Teil der Ausschreibungsstrategie sind, dienen Alternativangebote der verbesserten Wettbewerbsdynamik.
Auswirkungen auf das Leistungsverzeichnis und die Angebotswertung
Die Aufnahme von Wahlpositionen kann die Eindeutigkeit und Transparenz des Leistungsverzeichnisses beeinträchtigen. Deshalb sollten Auftraggeber sie nur in begründeten Fällen einsetzen – etwa bei innovativen oder noch nicht abschließend planbaren Projekten.
Bei der Angebotswertung ist entscheidend, dass klar geregelt ist, wie Wahlpositionen berücksichtigt werden, um Manipulationsrisiken zu vermeiden. Moderne Vergabemanagement-Systeme wie der evergabe Manager (AI Vergabemanager) unterstützen Auftraggeber dabei, Wahl- oder Alternativpositionen strukturiert auszuschreiben, zu dokumentieren und korrekt zu werten.
Warum sind Wahlpositionen wichtig?
Sie bieten Flexibilität bei unklaren technischen Voraussetzungen.
Sie ermöglichen eine kosteneffiziente Entscheidung kurz vor Auftragserteilung.
Sie fördern Vergleichbarkeit und Wirtschaftlichkeit, sofern sie korrekt gestaltet sind.
Wahlpositionen tragen so dazu bei, Beschaffungsvorhaben wirtschaftlicher und anpassungsfähiger zu machen – vorausgesetzt, sie werden rechtskonform eingebunden und transparent bewertet.