Vorinformation über die Ausschreibung

Was ist eine Vorinformation über die Ausschreibung?

Bei Verfahren über den Schwellenwerten können Auftraggeber gemäß § 12 EU Absatz 1 Nr. 1 VOB/A eine Vorinformation über die wesentlichen Merkmale für bestimmte bauliche Anlagen und für bestimmte Bauaufträge veröffentlichen, sofern bestimmte Schwellenwerte erreicht oder überschritten sind.
Sie ist gemäß § 12 EU Absatz 1 Nr. 2 VOB/A zwingend vorgeschrieben, wenn der öffentliche Auftraggeber die Angebotsfrist gemäß § 10a EU Absatz 2 oder § 10b EU Absatz 3 verkürzen will.

Rechtliche Grundlage und Zweck

Die Veröffentlichung einer Vorinformation ist in § 12 EU VOB/A geregelt. Öffentliche Auftraggeber – Bund, Länder, Kommunen und andere öffentliche Stellen – können demnach Vorinformationen veröffentlichen, wenn der Auftragswert die geltenden EU-Schwellenwerte erreicht oder überschreitet. Wird die Angebotsfrist nach § 10a EU Abs. 2 oder § 10b EU Abs. 3 VOB/A verkürzt, ist die Bekanntmachung einer Vorinformation verpflichtend.

Der Zweck einer Vorinformation liegt darin, Transparenz und Wettbewerb im Vergabeverfahren zu fördern, interessierte Unternehmen frühzeitig auf bevorstehende Verfahren vorzubereiten, die Angebotsfristen effizient zu gestalten und damit den Vergabeprozess insgesamt zu optimieren.

Form und Veröffentlichung

Vorinformationen werden in der Regel über die europäische Vergabeplattform Tenders Electronic Daily (TED) veröffentlicht, das Amtsblatt der EU für öffentliche Aufträge. Sie enthalten typischerweise Angaben zur geplanten Baumaßnahme oder zum Liefer- bzw. Dienstleistungsauftrag, den geschätzten Auftragswert, den voraussichtlichen Zeitpunkt der Veröffentlichung der eigentlichen Ausschreibung sowie Informationen zum Auftraggeber und zur Art des Auftrags.

Eine Veröffentlichung ist zwar optional, kann aber strategisch genutzt werden, um die Vorbereitung der Bieter zu erleichtern und nachgelagerte Verfahren zeitlich zu optimieren.

Vorteile der Vorinformation

Die Vorinformation bietet sowohl Auftraggebern als auch Bietern mehrere Vorteile. Für Bieter entsteht Planungssicherheit, da sie ihre Ressourcen gezielt einplanen und sich auf angekündigte Verfahren vorbereiten können. Auftraggeber profitieren von verkürzten Fristen und einer effizienteren Gestaltung der Verfahren. Zudem kann die frühzeitige Kommunikation den Wettbewerbsdruck erhöhen und die Qualität der eingereichten Angebote verbessern. Für viele Vergabestellen besteht zudem die Möglichkeit, bei nicht offenen oder Verhandlungsverfahren auf eine gesonderte Bekanntmachung zu verzichten, was zusätzliche Flexibilität schafft.

Abgrenzung: Vorinformation vs. Vorabinformation

Die Begriffe Vorinformation und Vorabinformation werden häufig verwechselt, beziehen sich aber auf unterschiedliche Sachverhalte. Eine Vorinformation ist eine vorbereitende öffentliche Bekanntmachung geplanter Vergaben, während eine Vorabinformation die Mitteilung an einen Bieter darstellt, dass sein Angebot im laufenden Vergabeverfahren nicht berücksichtigt wird.

Auf evergabe.de können private und öffentliche Auftraggeber Ausschreibungen jeglicher Art veröffentlichen.

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