Verhandlungsverfahren

Was versteht man unter Verhandlungsverfahren?

Das Verhandlungsverfahren ist ein Vergabeverfahren, bei welchem sich der Öffentliche Auftraggeber an ausgewählte Unternehmen wendet, um mit einem oder mehreren dieser Unternehmen über das oder die Angebote zu verhandeln. Zur Auswahl der aufzufordernden Unternehmen kann ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb vorgeschaltet werden. Im Gegensatz zu Offenen oder Nichtoffenen Verfahren sind hier Verhandlungen über den Auftragsgegenstand oder den Preis zugelassen.

Weitere Informationen zu Verhandlungsverfahren

Wann eine Leistung im Verhandlungsverfahren vergeben werden darf, regeln § 14 Abs. 3 und 4 VgV. Die Durchführung dieses Vergabeverfahrens bestimmt sich nach § 17 VgV. Besonders hervorzuheben sind hierbei die Fristenregelungen sowie die Möglichkeit der Begrenzung der Anzahl der Bewerber, welche nach Durchführung eines Teilnahmewettbewerbes zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.

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Aktuelle rechtliche Grundlagen

Das Verhandlungsverfahren ist in der Vergabeverordnung (VgV) geregelt. Die Zulässigkeit ergibt sich aus § 14 Abs. 3 und 4 VgV, die Durchführung aus § 17 VgV. Typische Gründe für die Wahl dieses Verfahrens sind komplexe oder innovative Leistungen, die eine Anpassung des Leistungsgegenstands erfordern, oder wenn keine hinreichenden Angebote in einem offenen Verfahren vorliegen. Die Fristen und die Möglichkeit, die Zahl der Bewerber nach einem Teilnahmewettbewerb zu begrenzen, sind zentrale Elemente.

Wann ist das Verhandlungsverfahren relevant?

Das Verfahren wird vor allem bei Dienstleistungen mit hohem Abstimmungsbedarf, innovativen Projekten oder bei besonderen technischen Anforderungen genutzt. Es erlaubt eine flexible Gestaltung der Vertragsbedingungen und fördert individuelle Lösungen, bleibt aber an die vergaberechtlichen Grundsätze wie Transparenz, Gleichbehandlung und Wettbewerb gebunden. Auftraggeber müssen sicherstellen, dass die Verhandlungen dokumentiert und nachvollziehbar sind, um die Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Vorteile und Herausforderungen

Ein Vorteil des Verhandlungsverfahrens liegt in der Möglichkeit, Angebote zu optimieren und auf die Bedürfnisse des Auftraggebers anzupassen. Gleichzeitig erfordert es eine sorgfältige Planung, um Diskriminierung oder Intransparenz zu vermeiden. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist entscheidend, da Verstöße zu Nachprüfungsverfahren oder Schadensersatzforderungen führen können.

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