Was ist die Vergabestatistikverordnung?
Was ist die Vergabestatistikverordnung?
Die Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) ist eine verbindliche Vorschrift für öffentliche Auftraggeber gemäß §§ 98–101 GWB. Sie regelt die Pflicht zur Datenübermittlung an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), das die Daten analysiert, speichert und für statistische Zwecke auswertet. Ziel der VergStatVO ist die Einführung einer bundesweiten Vergabestatistik, die sowohl Oberschwellenaufträge als auch einen Teil der Unterschwellenaufträge umfasst. Die Verordnung ist Teil der Vergaberechtsmodernisierungsverordnung und basiert auf Art. 85 der Richtlinie 2014/24/EU. Sie schafft Transparenz über öffentliche Beschaffungen, erleichtert die Auswertung von Vergabemarkttrends und dient zugleich der Optimierung von Haushaltsmitteln.
Anwendungsbereich und Datenübermittlung
Die VergStatVO differenziert zwischen Oberschwellen- und Unterschwellenaufträgen:
Oberschwellenbereich: Die relevanten Daten werden automatisch aus den elektronischen Bekanntmachungsformularen entnommen. Dadurch entfällt die analoge Aufbereitung und Übertragung von Papierunterlagen.
Unterschwellenbereich: Die Daten müssen manuell in das System der Vergabestatistik eingegeben werden.
Zu übermittelnde Daten betreffen u. a. die Art des Auftrags, den Auftraggeber, den Auftragswert, die Verfahrensart und den Zuschlagsempfänger. Gemäß § 6 VergStatVO werden diese Daten für statistische Auswertungen an das Statistische Bundesamt (Destatis) weitergeleitet. Für Forschungszwecke dürfen sie anonymisiert an Hochschulen oder Forschungseinrichtungen übermittelt werden (§ 7 VergStatVO).
Praktische Umsetzung und Fristen
Öffentliche Auftraggeber müssen sich zunächst bei Destatis als Berichtsstelle registrieren. Die Daten können dann auf zwei Wegen übermittelt werden:
Manuell: Über ein Online-Meldeformular (IDEV).
Automatisiert: Per Datenschnittstelle (CORE-Dateneingang), die eine medienbruchfreie Übertragung ermöglicht.
Die Meldefrist beträgt 60 Tage nach Zuschlagserteilung des Vergabeverfahrens. Bereits übermittelte Daten können korrigiert oder zurückgezogen werden, falls Fehler festgestellt werden.
Integration in digitale Vergabetools
Digitale Vergabemanagement-Lösungen wie der evergabe Manager oder die Plattform evergabe.de unterstützen die rechtskonforme Erfassung, Übertragung und Dokumentation der Daten. Sie bieten:
Automatische Vorbefüllung der Meldeformulare aus den Vergabeverfahren.
Rechtssichere Übertragung der Daten an Destatis.
Nachweis der Übermittlung inklusive Zeitstempel und Protokollierung.
Korrektur- oder Rücknahmefunktionen für bereits gemeldete Datensätze.
Bedeutung für Auftraggeber und Unternehmen
Für Auftraggeber gewährleistet die VergStatVO Transparenz und Nachvollziehbarkeit aller öffentlichen Beschaffungen, erleichtert interne und externe Berichte und minimiert den Verwaltungsaufwand durch automatisierte Schnittstellen. Für Unternehmen liefert die Statistik Marktinformationen und ermöglicht die Analyse von Wettbewerbs- und Ausschreibungstrends auf Bundesebene. Die Kombination aus VergStatVO und digitalen Vergabetools trägt somit zur Rechts- und Prozesssicherheit in der öffentlichen Beschaffung bei.