Vergaberecht

Was ist das Vergaberecht?

Das Vergaberecht beinhaltet zum einen die nationalen Vorschriften für die Durchführung von Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte und zum Andern die nationale Umsetzung der EU-Richtlinien für öffentliche Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte.

Es gliedert sich in Gesetze der Bundes, der Länder, Verordnungen und Vergabeverordnungen. Ein wesentlicher Grundsatz ist ein diskriminierungsfreier Marktzugang für alle europäischen Unternehmen. Die Grundlage des Vergaberechts formt die Vergabeverordnung, welche seit 2016 der Modernisierung des europäischen Vergaberechts dient.

Weiterführende Informationen zu Vergaberecht

Öffentliche Auftraggeber können mittels des Vergaberechts ein effektives und wirtschaftliches Handeln gewährleisten. In Deutschland gliedert es sich in:

  • Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

  • Die Verordnung für die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV)

  • Die Sektorenverordnung (SektVO)

  • Die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV)

  • Die Vergabeordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV)

  • Die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A)

  • Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A)

  • Für den Unterschwellenbereich das Haushaltsrecht der öffentlichen Hand (Bundeshaushaltsordnung BHO, Landeshaushaltsordnung LHO, Gemeindehaushaltsverordnung GemHVO)

Ziel und Zweck des Vergaberechts

Das Vergaberecht verfolgt das Ziel, den Einsatz öffentlicher Mittel transparent, wirtschaftlich und wettbewerblich zu gestalten. Öffentliche Auftraggeber sollen Leistungen zu marktgerechten Bedingungen beschaffen und gleichzeitig sicherstellen, dass alle geeigneten Unternehmen die Möglichkeit haben, sich an Vergabeverfahren zu beteiligen. Dadurch wird verhindert, dass Aufträge willkürlich vergeben werden oder einzelne Unternehmen bevorzugt oder benachteiligt werden.

Ein weiterer Zweck des Vergaberechts besteht darin, das Vertrauen der Wirtschaft in die öffentliche Beschaffung zu stärken. Klare Regeln und nachvollziehbare Verfahren schaffen Rechtssicherheit und sorgen dafür, dass Entscheidungen überprüfbar bleiben.

Grundprinzipien des Vergaberechts

Das Vergaberecht basiert auf mehreren grundlegenden Prinzipien, die bei jedem Vergabeverfahren zu beachten sind. Dazu zählen insbesondere der Wettbewerbsgrundsatz, das Transparenzgebot, der Gleichbehandlungsgrundsatz sowie das Diskriminierungsverbot. Ergänzt werden diese durch den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz, der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln und nicht allein auf den niedrigsten Preis abzustellen.

Diese Grundsätze gelten unabhängig davon, ob es sich um eine nationale oder eine europaweite Vergabe handelt. Sie prägen sowohl die Ausgestaltung der Vergabeunterlagen als auch die Angebotswertung und die Zuschlagsentscheidung.

Bedeutung für öffentliche Auftraggeber

Für öffentliche Auftraggeber stellt das Vergaberecht einen verbindlichen Handlungsrahmen dar. Es gibt vor, welche Vergabeart in Abhängigkeit vom Auftragswert und der Leistungsart zu wählen ist und wie das Verfahren durchzuführen ist. Gleichzeitig unterstützt es Auftraggeber dabei, ihre Beschaffungsprozesse strukturiert, nachvollziehbar und revisionssicher zu gestalten.

Durch die Anwendung des Vergaberechts können öffentliche Stellen zudem strategische Ziele verfolgen, etwa die Förderung von Wettbewerb, Innovation, Nachhaltigkeit oder mittelständischen Unternehmen, sofern diese Ziele mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen.

Bedeutung für Unternehmen und Bieter

Für Unternehmen schafft das Vergaberecht verlässliche Rahmenbedingungen für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen. Bieter können darauf vertrauen, dass Vergabeverfahren nach festgelegten Regeln ablaufen und Rechtsverstöße überprüfbar sind. Gleichzeitig sind sie verpflichtet, formale und inhaltliche Anforderungen genau einzuhalten, da bereits kleine Fehler zum Ausschluss führen können.

Insgesamt bildet das Vergaberecht die Grundlage für eine faire, transparente und effiziente öffentliche Beschaffung und ist damit ein zentrales Element des öffentlichen Wirtschaftsrechts.

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