Unterschwellenvergabeverordnung

Was ist die Unterschwellenvergabeverordnung?

Die Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) ist eine zentrale Vorschrift für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte. Sie ersetzt dort die bisher geltende VOL/A und wird im § 106 GWB verankert. Die UVgO ist als Verwaltungsvorschrift ausgestaltet und konkretisiert die Anforderungen an Vergabeverfahren auf nationaler Ebene. Für öffentliche Auftraggeber ist sie verbindlich, sobald ein Anwendungsbefehl durch das jeweilige Bundesland oder den Bund erlassen wurde. Ziel der UVgO ist, Verfahren zu vereinfachen, Verwaltungsaufwand zu reduzieren und gleichzeitig die Grundsätze der Transparenz, Gleichbehandlung und Wirtschaftlichkeit zu wahren.

Zulässige Verfahrensarten

Die UVgO unterscheidet zwischen drei zentralen Vergabearten:

Auftraggeber können in der Praxis in der Regel zwischen öffentlicher und beschränkter Ausschreibung frei wählen. Die Verhandlungsvergabe kommt nur in Ausnahmefällen zum Einsatz, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dies erlauben.

Anwendungsbereich und Einführung

Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte, während über diesen Schwellenwerten weiterhin die EU-Vergaberegeln greifen. Sie wurde zunächst durch die Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Bundeshaushaltsordnung eingeführt. Für die Länder erfolgte die Umsetzung durch entsprechende landesrechtliche Anordnungen. Die meisten Bundesländer haben die UVgO inzwischen verbindlich eingeführt, darunter Hamburg, Bayern, Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg. Sachsen wendet die UVgO bislang nur für Bundesaufträge an, während nationale Ausschreibungen weiterhin nach VOL/A durchgeführt werden.

Praktische Bedeutung

Die UVgO erleichtert nationales Vergabemanagement, insbesondere durch klare Vorgaben zu Fristen, Zuschlagskriterien und Verfahrensabläufen. Auftraggeber können effizienter ausschreiben, ohne die Vergaberechtsgrundsätze zu verletzen.

Für Unternehmen bedeutet die Anwendung der UVgO, dass sie Angebote auf standardisierten, rechtssicheren Grundlagen erstellen können. Digitale Vergabemanagement-Lösungen wie der evergabe Manager unterstützen Auftraggeber dabei, Ausschreibungen nach UVgO zu planen, Fristen zu überwachen und Angebote revisionssicher zu verwalten.

Abgrenzung zu VOL/A und VOB/A

Die UVgO ersetzt auf nationaler Ebene die VOL/A für Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte, während die VOB/A speziell für Bauleistungen gilt. Durch diese Spezialisierung wird sichergestellt, dass Vergabeverfahren jeweils den Besonderheiten des Leistungsbereichs gerecht werden und gleichzeitig rechtskonform, transparent und wettbewerblich gestaltet sind.

Cookieeinstellungen