Tariftreue- und Vergabegesetz
Was ist das Tariftreue- und Vergabegesetz?
Das Tariftreue- und Vergabegesetz, kurz TVgG, ist ein Teil der Landesvergabegesetze und regelt die Bedingungen, unter denen öffentliche Aufträge in einem Bundesland vergeben werden dürfen. Im Zentrum steht das Ziel, soziale, tarifliche und ökologische Mindeststandards in der öffentlichen Beschaffung sicherzustellen.
Die konkreten Inhalte und Anforderungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes unterscheiden sich je nach Bundesland, da jedes Land eigenständige Regelungen erlassen kann. Es handelt sich dabei um ergänzende Vorschriften zum bundesweiten Vergaberecht, wie es im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) oder der Vergabeverordnung (VgV) geregelt ist.
Kerninhalte des TVgG
Zu den typischen Regelungsinhalten eines Tariftreue- und Vergabegesetzes zählen:
Die Verpflichtung zur Zahlung von Tariflöhnen oder Mindestentgelten bei öffentlichen Aufträgen
Anforderungen an die Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards
Vorgaben zur Berücksichtigung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
Nachweispflichten gegenüber der Vergabestelle
Ausschlussmöglichkeiten bei Verstößen gegen tarifliche oder soziale Vorgaben
Ziel ist es, durch die Vergabe öffentlicher Aufträge nicht nur wirtschaftliche, sondern auch gesellschaftspolitische Ziele zu fördern. Dazu gehört unter anderem der Schutz fairer Arbeitsbedingungen, die Einhaltung tariflicher Vereinbarungen und die Stärkung nachhaltiger Lieferketten.
Beispielhafte Regelungen in den Ländern
Einige Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen, Berlin oder Brandenburg haben eigene Tariftreue- und Vergabegesetze mit verbindlichen Mindestlöhnen, die über die bundesweiten Vorgaben hinausgehen. Andere Länder orientieren sich stärker am allgemeinen Vergaberecht, ohne zusätzliche Entgeltvorgaben.
Je nach Bundesland müssen Unternehmen bei der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen eine sogenannte Tariftreueerklärung abgeben. Damit verpflichten sie sich, den einschlägigen Tarifvertrag oder einen gesetzlich festgelegten Mindestlohn einzuhalten. Die Einhaltung dieser Verpflichtung kann durch die Vergabestelle kontrolliert werden.
Relevanz für Auftraggeber und Unternehmen
Für öffentliche Auftraggeber bedeutet das TVgG eine rechtliche Verpflichtung, soziale und arbeitsrechtliche Kriterien in ihre Ausschreibungen zu integrieren. Unternehmen, die sich an Vergabeverfahren beteiligen möchten, müssen prüfen, ob in dem jeweiligen Bundesland ein Tariftreue- und Vergabegesetz gilt und welche Anforderungen daraus für sie entstehen.