Qualifizierte elektronische Signatur
Was ist eine Qualifizierte elektronische Signatur?
Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist die höchste Stufe elektronischer Signaturen im Sinne der eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014. Sie ist rechtlich der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt und erfüllt höchste Anforderungen an Sicherheit und Nachweisbarkeit. Technisch gesehen handelt es sich um eine fortgeschrittene elektronische Signatur, die auf einem qualifizierten Zertifikat basiert und mit einer sicheren Signaturerstellungseinheit (SSEE) erzeugt wird.
Wie funktioniert die qualifizierte elektronische Signatur?
Für die Nutzung der QES benötigen Bieter eine persönliche Signaturkarte, ein Kartenlesegerät sowie eine geeignete Signaturanwendungskomponente (Signatursoftware). Die Identifizierung erfolgt in der Regel durch Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments. Durch diese Kombination wird sichergestellt, dass nur autorisierte Personen rechtlich wirksame digitale Unterschriften leisten können. Die QES wird insbesondere in Verfahren mit erhöhten Sicherheitsanforderungen eingesetzt – etwa bei EU-weiten Ausschreibungen, bei denen die elektronische Angebotsabgabe formgebunden ist. Sie bietet Schutz vor Manipulation und stellt die Integrität sowie Authentizität des Dokuments sicher.
Zertifizierte Anbieter in Deutschland bieten umfassende Lösungspakete für die qualifizierte elektronische Signatur an – bestehend aus Signaturkarte, Kartenleser und Software. Zu den Anbietern zählen:
Wie viel kostet eine qualifizierte elektronische Signatur?
Die Kosten für eine QES variieren je nach Anbieter und Anwendungsfall erheblich. Für Einzelanwender ist es möglich, eine QES bereits ab etwa 15 Euro zu erwerben. Für umfangreichere Lösungen, wie etwa Signaturkarten mit einer Gültigkeitsdauer von drei Jahren inklusive Kartenlesegerät und Zertifikat, bewegen sich die Preise in der Regel zwischen 120 und 160 Euro. Auch cloudbasierte Signaturlösungen sind verfügbar, bei denen neben einmaligen Identifizierungskosten auch Gebühren pro Signatur anfallen. Wer die QES häufiger nutzt, profitiert dabei oft von sinkenden Stückkosten.
Rechtlicher Rahmen und Aufsicht
Das Vertrauensdienstegesetz (VDG) regelt den Einsatz qualifizierter elektronischer Signaturen in Deutschland. Es unterscheidet zwischen Signaturen für natürliche und juristische Personen. Die Aufsicht über qualifizierte Vertrauensdienste – darunter Signaturen, Siegel, Zeitstempel und elektronische Einschreiben – liegt bei der Bundesnetzagentur.
Anwendung in der E-Vergabe
Im Rahmen der elektronischen Vergabe wird die QES beispielsweise im evergabe Manager verwendet, um rechtssichere digitale Angebote abzugeben. Sie gewährleistet die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben im Oberschwellenbereich und schützt gleichzeitig vor Manipulation.