Preisabsprache
Was ist eine Preisabsprache?
Preisabsprache auf Bieterseite stellt verbotene Kartelle dar. Die Darlegungslast für eventuelle Schadenersatzansprüche des öffentlichen Auftraggebers ist jedoch hoch. Preisabsprachen unter Bietern stellt eine Wettbewerbsverletzung dar und ist nach dem Kartellverbot unzulässig. Gemäß §1 GWB sind solche Absprachen gesetzlich verboten.
Grundsätzlich kann der Auftraggeber im Falle einer Preisabsprache Schadensersatz vom Bieter fordern. Allerdings ist die Beweisführung für einen solchen Anspruch oft schwierig.
In jedem Fall gelten Preisabsprachen als unzulässige Abreden und führen zwingend zum Ausschluss des betroffenen Bieters.
Mit unserer Vergabesoftware evergabe Manager wird im Hintergrund der gesamte Prozess in der Vergabeakte und im Vergabevermerk dokumentiert.
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Arten und Formen von Preisabsprachen
Preisabsprachen können unterschiedliche Ausprägungen annehmen. Zu den typischen Erscheinungsformen zählen:
– Festlegung identischer Preise zwischen konkurrierenden Unternehmen
– Absprachen über Zuschläge oder Nachlässe, die das Preisgefüge beeinflussen
– Rotationsabsprachen, bei denen Unternehmen sich abwechselnd den Zuschlag zuschanzen
– Scheinangebote, die nur abgegeben werden, um einen bestimmten Wettbewerber zu begünstigen
– Marktaufteilungen, etwa regionale Abgrenzungen, die den Wettbewerb aushebeln
All diese Varianten verfolgen dasselbe Ziel: die Manipulation des Wettbewerbs im eigenen Interesse.
Rechtliche Konsequenzen von Preisabsprachen
Neben dem zwingenden Ausschluss aus dem Vergabeverfahren drohen weitere Folgen:
– Kartellrechtliche Bußgelder durch das Bundeskartellamt
– Strafrechtliche Konsequenzen nach § 298 StGB (Submissionsbetrug)
– Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche, die betroffene Auftraggeber geltend machen können
– Eintragung im Wettbewerbsregister, was zukünftige Vergaben erschwert oder unmöglich macht
Die Konsequenzen können erheblich sein und Unternehmen langfristig schaden, da solche Verstöße das Vertrauen der öffentlichen Hand nachhaltig beeinträchtigen.
Bedeutung für Vergabestellen
Vergabestellen müssen Angebote sorgfältig prüfen, um Hinweise auf mögliche wettbewerbswidrige Absprachen zu erkennen. Typische Warnsignale sind etwa ungewöhnlich ähnliche Kalkulationen, identische Fehler in mehreren Angeboten oder eine auffällige Preisstruktur. Moderne Vergabemanagementsysteme erleichtern diese Überprüfung, indem sie Muster sichtbar machen und transparente Dokumentationen ermöglichen.
Bedeutung für Unternehmen und Bieter
Für Unternehmen ist es essenziell, interne Compliance-Strukturen aufzubauen, um unbeabsichtigte Verstöße zu vermeiden. Schon der Anschein einer Preisabsprache kann zu rechtlichen Problemen führen. Schulungen, klare interne Vorgaben und eindeutige Kommunikationsregeln sind wichtige Maßnahmen, um Risiken auszuschließen.