Parallelausschreibung
Was ist eine Parallelausschreibung?
Eine Parallelausschreibung ist eine besondere Form des Vergabeverfahrens, bei der der Auftraggeber mehrere Varianten einer Leistung oder Beschaffung gleichzeitig zur Angebotsabgabe auffordert. Ziel ist es, die wirtschaftlichste Lösung zu identifizieren, die Kosten, Qualität, Zeit und zusätzliche Leistungen optimal kombiniert. Sie wird insbesondere dann eingesetzt, wenn technische oder organisatorische Unterschiede zwischen den Varianten bestehen oder wenn sowohl Generalunternehmer- als auch Teillösungen möglich sind.
Rechtliche Einordnung
Transparenzgebot: Bieter müssen die Kriterien und Verfahren klar nachvollziehen können.
Wettbewerbsprinzip: Die Ausschreibung darf nicht dazu dienen, den Markt zu sondieren oder unzulässige Vorteile zu schaffen.
Verhältnismäßigkeit: Der Aufwand für die Angebotserstellung muss für Bieter zumutbar bleiben.
Auf nationaler Ebene ist die Zulässigkeit im Unterschwellenbereich nach § 2 Abs. 4 VOB/A-2016 eingeschränkt. Bei EU-weiten Ausschreibungen greifen die Vorschriften des § 2 Abs. 7 VOB/A sowie besondere Bestimmungen für verteidigungs- und sicherheitsrelevante Maßnahmen. Die Vergabeplattformen müssen sicherstellen, dass alle Varianten gleichwertig behandelt werden und die Bewertung nachvollziehbar dokumentiert ist.
Bewertung und praktische Umsetzung
Die Auswertung einer Parallelausschreibung erfordert ein mehrstufiges Prüfverfahren:
Einzellose werten: Jedes Angebot wird nach Preis, Qualität und Leistungsumfang bewertet.
Gesamtangebot prüfen: Kombinationen aus Teillosen und Generalunternehmerleistungen werden verglichen.
Vergleichende Prüfung: Zusätzliche Leistungen wie Koordinierung, Logistik oder technische Sonderanforderungen fließen in die Wirtschaftlichkeitsbewertung ein.
Der Auftraggeber entscheidet, welche Zusatzleistungen oder Unterschiede in die Endbewertung einbezogen werden, um die wirtschaftlichste Gesamtlösung zu ermitteln.
Abgrenzung zu anderen Verfahren
Parallelausschreibungen unterscheiden sich von Options- oder Losvergabeverfahren. Bei Optionsvergaben handelt es sich um vorab festgelegte Zusatzoptionen, während Parallelausschreibungen verschiedene Leistungsversionen gleichzeitig zur Wahl stellen. Teillose dagegen betreffen die Aufteilung einer Leistung in separate Vergabeeinheiten; die Parallelausschreibung kann diese aber zusätzlich vergleichen, um die beste Kombination zu ermitteln.
Praktische Bedeutung für Auftraggeber und Unternehmen
Für Auftraggeber bietet die Parallelausschreibung die Möglichkeit, die wirtschaftlich günstigste Lösung unter Berücksichtigung technischer, qualitativer und organisatorischer Kriterien zu identifizieren. Für Unternehmen bedeutet sie, dass sie verschiedene Leistungsvarianten anbieten können, allerdings steigt der Aufwand für die Angebotserstellung. Digitale Vergabeplattformen wie evergabe.de vereinfachen diesen Prozess erheblich, indem sie die Verwaltung mehrerer Varianten, die Angebotsdokumentation und die Bewertung automatisiert unterstützen.
Relevanz im Vergabeverfahren
Parallelausschreibungen sind besonders relevant bei komplexen Beschaffungen oder Bauprojekten, bei denen mehrere Lösungswege möglich sind. Sie erhöhen die Flexibilität des Vergabeverfahrens und ermöglichen einen fairen Wettbewerb, solange die rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten und alle Varianten transparent bewertet werden.