Oberlandesgericht

Was ist ein Oberlandesgericht im Vergaberecht?

Ein Oberlandesgericht (OLG) ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit auf der Ebene der zweiten Instanz. Im Vergaberecht übernimmt es eine zentrale Rolle, da es über Beschwerden gegen Entscheidungen der Vergabekammer entscheidet. Damit ist es die zweite und regelmäßig letzte Instanz im Rahmen des vergaberechtlichen Rechtsschutzes.

Die gesetzliche Grundlage hierfür ist in § 171 Absatz 3 Satz 1 GWB geregelt. Demnach ist ausschließlich das Oberlandesgericht zuständig, in dessen Bezirk die Vergabekammer ihren Sitz hat. Die Zuständigkeit liegt beim sogenannten Vergabesenat, der sich auf vergaberechtliche Streitigkeiten spezialisiert hat.

Aufgaben und Funktion im Nachprüfungsverfahren

Das Oberlandesgericht wird immer dann angerufen, wenn ein Unternehmen mit der Entscheidung der Vergabekammer nicht einverstanden ist. In diesem Fall kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen eine sogenannte sofortige Beschwerde eingereicht werden. Die Einreichung dieser Beschwerde hat zur Folge, dass die angefochtene Entscheidung zunächst nicht umgesetzt werden darf. Es entsteht eine sogenannte Zuschlagssperre. Der öffentliche Auftraggeber darf in dieser Zeit keinen Zuschlag erteilen, bis das OLG über die Beschwerde entschieden hat.

Das Verfahren vor dem Oberlandesgericht dient in erster Linie der rechtlichen Überprüfung. Dabei wird geprüft, ob die Vergabekammer das Vergaberecht korrekt angewendet hat und ob ihre Entscheidung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht. Eine vollständige neue Sachverhaltsaufklärung erfolgt nur, wenn dies für die Entscheidung zwingend erforderlich ist.

Besonderheiten des Verfahrens

Vor dem Oberlandesgericht gilt Anwaltszwang. Das bedeutet, dass sich die Verfahrensbeteiligten durch eine anwaltliche Vertretung vertreten lassen müssen. Das Verfahren ist formalisierter als vor der Vergabekammer und unterliegt strengeren prozessualen Regeln. In der Regel erfolgt die Entscheidung im schriftlichen Verfahren. In komplexeren Fällen kann jedoch auch eine mündliche Verhandlung angeordnet werden.

Gerichtsstruktur in Deutschland

In jedem Bundesland existiert mindestens ein Oberlandesgericht. Insgesamt gibt es mehr als 24 dieser Gerichte bundesweit. Sie übernehmen nicht nur Aufgaben im Vergaberecht, sondern sind auch zweitinstanzlich zuständig für zahlreiche zivil- und strafrechtliche Verfahren.

 
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