Nachhaltigkeitsberichterstattung

Was ist die Nachhaltigkeitsberichterstattung?

Nachhaltigkeitsberichterstattung bezeichnet die Pflicht von Unternehmen, regelmäßig über nichtfinanzielle Aspekte ihrer Geschäftstätigkeit zu berichten. Dabei geht es insbesondere um den Umgang mit ökologischen, sozialen und gesellschaftlichen Herausforderungen. Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und Verantwortung über die rein wirtschaftlichen Kennzahlen hinaus zu übernehmen.

Unternehmen sollen mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung aufzeigen, wie sie Umwelt- und Sozialstandards einhalten, ethische Grundsätze wahren und zur langfristigen Stabilität ihrer Stakeholder-Beziehungen beitragen. Diese Offenlegungspflicht stärkt das Vertrauen von Kunden, Investoren, Partnern und der Öffentlichkeit gleichermaßen.

Was muss im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung dokumentiert werden?

Die sogenannte Non-Financial Reporting Directive (NFRD), konkret die Richtlinie 2014/95/EU, legt die Inhalte der Nachhaltigkeitsberichte fest. Unternehmen müssen unter anderem Informationen zu folgenden Bereichen offenlegen:

  • Umweltbelange, einschließlich Energieverbrauch, CO₂-Emissionen und Ressourcennutzung

  • Soziale Aspekte, insbesondere Arbeitsbedingungen, Gesundheitsschutz und Mitbestimmung

  • Achtung der Menschenrechte entlang der Lieferkette

  • Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption und Bestechung

  • Diversität in Führungs- und Kontrollorganen

Diese Angaben ergänzen den klassischen Jahresabschluss und haben das Ziel, die nichtfinanzielle Leistung eines Unternehmens messbar und vergleichbar zu machen.

Was ist die CSRD und wie verändert sie die Berichtspflicht?

Die ab 2024 geltende Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erweitert die bestehende Berichterstattungspflicht. Sie ersetzt die NFRD und vergrößert den Kreis der betroffenen Unternehmen deutlich. Künftig sind nicht nur große kapitalmarktorientierte Unternehmen, sondern auch viele mittelständische Betriebe berichtspflichtig, sofern sie bestimmte Schwellenwerte überschreiten.

Die neuen Vorgaben umfassen strengere inhaltliche Anforderungen, eine verpflichtende Prüfung der Berichte und die Einhaltung europaweit einheitlicher Berichtsstandards. Durch die CSRD wird Nachhaltigkeit zu einem integralen Bestandteil der Unternehmensberichterstattung.

Aktuell sind Unternehmen betroffen, die als "Unternehmen von öffentlichem Interesse" gelten und mehr als 500 Beschäftigte haben. Dazu zählen börsennotierte Konzerne, Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen. Mit der CSRD werden künftig auch große Mittelständler sowie Tochtergesellschaften internationaler Konzerne in die Pflicht genommen.

Nachhaltigkeit trifft Vergabepraxis

Auch in der öffentlichen Beschaffung gewinnt Nachhaltigkeit zunehmend an Bedeutung. Die Vergabelösungen von evergabe.de unterstützen Auftraggeber dabei, Nachhaltigkeitskriterien transparent zu integrieren und dokumentationssicher umzusetzen.

 
Cookieeinstellungen