Mengenlos
Was ist ein Mengenlos?
Bei einer Losvergabe kann eine Ausschreibung nach der gesetzlichen Definition in § 22 Abs. 1 UVgO in mehrere, voneinander unabhängige Teilaufträge zerteilt werden. Dabei spricht man von einem Teillos oder auch Mengenlos, wenn die Vergabe nach der Menge untergliedert wird. Trennt man die Fachgebiete spricht man von Fachlosen.
Ziel und Zweck der Mengenlosbildung
Die Bildung von Mengenlosen dient der Förderung des Wettbewerbs im Vergabeverfahren und der besseren Beteiligung von Bietern. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können sich gezielt auf einzelne Lose bewerben, ohne den gesamten Auftragsumfang abdecken zu müssen. Damit unterstützt die Mengenlosvergabe die Grundsätze von Wettbewerb und Wirtschaftlichkeit.
Abgrenzung zwischen Mengenlosen und Fachlosen
Während Mengenlose eine Aufteilung nach quantitativen Kriterien vornehmen, etwa nach Liefermengen oder Leistungsvolumen, erfolgt die Fachlosvergabe nach unterschiedlichen fachlichen oder technischen Leistungsbereichen. Beide Formen der Losaufteilung sind Ausdruck der vergaberechtlichen Grundsätze der Vergabe und können – sofern sachlich begründet – auch kombiniert angewendet werden.
Vergaberechtliche Anforderungen an die Losvergabe
Öffentliche Auftraggeber sind grundsätzlich verpflichtet, Aufträge in Lose aufzuteilen, um den Wettbewerb zu fördern. Wird auf eine Losbildung verzichtet, muss dies dokumentiert und sachlich begründet werden. Eine fehlende Begründung kann vergaberechtliche Risiken bis hin zu einem Nachprüfungsverfahren nach sich ziehen.
Auswirkungen auf Angebotsabgabe und Wertung
Für Bieter bedeutet die Vergabe in Mengenlosen eine flexiblere Angebotsabgabe und eine bessere Anpassung an eigene Kapazitäten. Auftraggeber müssen gleichzeitig sicherstellen, dass die Zuschlagskriterien losbezogen definiert sind und eine transparente Bewertung ermöglichen.
Typische Anwendungsfälle von Mengenlosen
Mengenlose werden häufig bei Lieferaufträgen oder wiederkehrenden Leistungen eingesetzt, etwa bei der Beschaffung von Verbrauchsmaterialien, Lebensmitteln oder standardisierten Dienstleistungen. Durch die mengenmäßige Aufteilung können mehrere Auftragnehmer parallel beauftragt werden, was die Versorgungssicherheit erhöht und Abhängigkeiten reduziert.
Praxisrelevanz für Auftraggeber
In der Praxis erleichtert die Mengenlosvergabe die Steuerung komplexer Beschaffungsvorhaben im Unterschwellenbereich wie auch im Oberschwellenbereich. Digitale Vergabemanagement-Lösungen unterstützen dabei, Lose sauber abzubilden, Angebote getrennt zu werten und die Vergabeakte rechtssicher zu führen.