Lohngleitklausel

Was ist die Lohngleitklausel?

Die Lohngleitklausel bezeichnet eine Preisleitklausel, die Lohn- und Gehaltsänderungen während einer Bauzeit anteilig ausgleichen soll. Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A darf dem Auftragnehmer kein ungewöhnliches Wagnis zugemutet werden. Dazu zählen u.a. Preisänderungen, die er im Voraus nicht einschätzen kann. Dies geschieht anhand der Berechnung eines Änderungssatzes zur Lohngleitung, auch Cent-Klausel genannt. Dieser Wert gibt an, um wie viel Tausendstel sich der Preis für noch ausstehende Bauleistung ändert, wenn der Lohn bei Lohngleitung um 1 Cent je Stunde steigt.

Rechtliche Grundlage und Bedeutung nach VOB/A

Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A darf einem Auftragnehmer kein ungewöhnliches Wagnis auferlegt werden. Preisänderungen, die er im Voraus nicht kalkulieren kann  – etwa durch tarifliche Lohnerhöhungen oder gesetzliche Anpassungen des Mindestlohns  zählen dazu. Die Lohngleitklausel greift hier als Mechanismus zur nachträglichen Preisanpassung. Sie basiert auf einem sogenannten Änderungssatz zur Lohngleitung. Dieser gibt an, um welchen Betrag sich der Preis je Tausendstel ändert, wenn der Lohn je Stunde um 1 Cent steigt.

Anwendung in der Praxis

In der Praxis findet die Lohngleitklausel vor allem bei Bauverträgen mit längeren Ausführungsfristen Anwendung. Sie ist Bestandteil von Preisgleitklauseln, die auch Materialpreise oder Energiekosten betreffen können. Dadurch bleibt der Vertrag „marktgerecht“, auch wenn sich die Wirtschaftslage während der Bauzeit verändert.

Typische Vorgehensweise:

  1. Festlegung eines Basislohns (z. B. Tariflohn eines bestimmten Gewerks).

  2. Berechnung des Lohnanteils an den Gesamtkosten.

  3. Vereinbarung eines Anpassungsmechanismus, um Preisveränderungen automatisiert zu berücksichtigen.

Lohngleitklausel bei öffentlichen Aufträgen

Bei Ausschreibungen des öffentlichen Sektors gelten die Regelungen des Vergabe- und Vertragshandbuchs (VHB-Bund). Wichtige Dokumente sind:

  • Formblatt 224 "Angebot Lohngleitklausel"

  • Richtlinie 100, Tz. 4.8.5 „Allgemeine Richtlinien Vergabeverfahren im VHB-Bund“

Der Erstattungsbetrag für Lohnänderungen muss in der Leistungsbeschreibung gesondert ausgewiesen und ins Leistungsverzeichnis übertragen werden. Öffentliche Auftraggeber erhalten so Transparenz über die Preisentwicklung, während Bieter eine rechtssichere Grundlage für ihre Kalkulation haben.

Mit digitalen Tools wie dem evergabe Manager (AI Vergabemanager) lässt sich eine Lohngleitklausel direkt in die Vergabeunterlagen integrieren. Diese Lösung unterstützt Dich dabei, vergaberechtskonform auszuschreiben und Preisgleitbedingungen korrekt zu dokumentieren.

Warum ist die Lohngleitklausel wichtig?

  • Planungssicherheit: Auftragnehmer können langfristige Bauvorhaben realistisch kalkulieren.

  • Risikominimierung: Unerwartete Lohnsteigerungen führen nicht zu wirtschaftlichen Verlusten.

  • Fairness im Wettbewerb: Bieter können vergleichbare Angebote abgeben, ohne unzumutbare Risikoaufschläge einzuplanen.

  • Vergaberechtskonformität: Öffentliche Auftraggeber erfüllen die Vorgaben der VOB und des VHB-Bunds.

>> Informationen zum evergabe Manager

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