Konzession

Was versteht man unter einer Konzession?

Eine Konzession ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, bei dem ein Auftraggeber einem privaten Unternehmen – dem Konzessionsnehmer – die Durchführung einer Bauleistung oder Dienstleistung überträgt. Im Gegensatz zum klassischen öffentlichen Auftrag erfolgt die Gegenleistung nicht in Form einer festen Vergütung, sondern in dem Recht, die betreffende Leistung gegenüber Dritten wirtschaftlich zu verwerten. Zusätzlich kann eine ergänzende Zahlung durch den Konzessionsgeber vereinbart werden.

Das Besondere an einer Konzession ist, dass der Konzessionsnehmer das wirtschaftliche Risiko trägt. Das bedeutet: Ob und in welchem Umfang er durch die Nutzung oder Verwertung Einnahmen erzielt, liegt allein in seiner Verantwortung. Damit unterscheidet sich die Konzession grundlegend von einem klassischen Werk- oder Dienstleistungsvertrag, bei dem der Auftragnehmer eine sichere Vergütung erhält.

Rechtliche Grundlagen der Konzessionsvergabe

Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/23/EU wurde die Konzession erstmals eigenständig im deutschen Vergaberecht geregelt. Die rechtliche Grundlage findet sich im vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie in der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV).

Eine klare Abgrenzung zu klassischen öffentlichen Aufträgen ergibt sich insbesondere durch das sogenannte Betriebsrisiko (§ 105 Abs. 2 GWB). Nur wenn der Konzessionsnehmer ein wesentliches wirtschaftliches Risiko übernimmt, handelt es sich rechtlich um eine Konzession im Sinne des Gesetzes. Die Definition klassischer Aufträge erfolgt hingegen auf Grundlage von § 103 GWB.

 

Ausnahmen und Sonderregelungen

Das GWB sieht verschiedene Ausnahmen von der Konzessionsvergabe vor. So gelten unter anderem Sonderregelungen für:

  • Rechtsdienstleistungen (§ 149 Nr. 1 GWB)

  • Finanzdienstleistungen (§ 149 Nr. 4 GWB)

  • Wasserwirtschaft (§ 149 Nr. 9 GWB)

  • Verteidigung und Sicherheit (§ 150 GWB)

  • Öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit (§ 108 GWB)

Diese Ausnahmen führen dazu, dass viele Konzessionen außerhalb der regulären Vergabevorschriften vergeben werden dürfen.

Digitale Umsetzung mit dem evergabe Manager

Mit dem evergabe Manager, dem AI-gestützten Vergabemanagementsystem, können Auftraggeber Konzessionsvergaben rechtssicher und digital durchführen. Das System unterstützt bei der Dokumentation, Angebotsprüfung und Einhaltung der formalen Anforderungen gemäß KonzVgV und erleichtert dabei interne Abläufe sowie die revisionssichere Nachvollziehbarkeit.

 
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