Interkommunale Kooperation
Was ist Interkommunale Kooperation?
Interkommunale Kooperation bezeichnet die Zusammenarbeit mehrerer kommunaler Gebietskörperschaften wie Städte, Gemeinden oder Landkreise zur gemeinsamen Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Ziel dieser Kooperationen ist es, Synergien zu nutzen, Kosten zu senken und die Effizienz der Leistungserbringung zu steigern. Typische Formen interkommunaler Kooperation sind Zweckverbände, in denen mehrere Kommunen gemeinsam Aufgaben übernehmen, sowie Zweckvereinbarungen, die konkrete gemeinsame Projekte oder Dienstleistungen regeln. Durch diese Zusammenarbeit lassen sich oft erhebliche Einsparungen erzielen, zum Teil in Millionenhöhe, da Ressourcen gebündelt und Verwaltungsaufgaben gemeinsam bearbeitet werden können.
Rechtliche Einordnung und Vergabefreiheit
Im Rahmen interkommunaler Kooperationen kann es Ausnahmen vom EU-Vergaberecht geben, insbesondere bei der öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit. Hierbei vergibt ein öffentlicher Auftraggeber Aufträge an eine juristische Person, über die er eine ähnliche Kontrolle ausübt wie über eigene Dienststellen – ein sogenanntes In-House-Geschäft – oder an einen oder mehrere andere öffentliche Auftraggeber. Die Vergabefreiheit tritt jedoch nicht automatisch ein, nur weil Auftraggeber und Auftragnehmer öffentliche Stellen im Sinne von § 99 GWB sind. Es müssen zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sein, wie sie in § 108 Abs. 6 GWB geregelt sind.
Voraussetzungen für die Vergabefreiheit
Aufträge sind von der Anwendung des Vergaberechts ausgenommen, wenn folgende Bedingungen erfüllt werden:
Die Aufträge werden ausschließlich zwischen öffentlichen Auftraggebern zur Erreichung gemeinsamer Ziele geschlossen.
Die Aufträge liegen ausschließlich im öffentlichen Interesse und dienen der Erfüllung öffentlicher Aufgaben.
Die Auftraggeber bieten auf dem freien Markt weniger als 20 Prozent der entsprechenden Leistung an.
Wird die Leistung gegen Entgelt an Dritte vergeben, gilt diese Ausnahme nicht. In solchen Fällen muss weiterhin das reguläre Vergaberecht angewendet werden, um Transparenz, Gleichbehandlung und Wettbewerb sicherzustellen.
Praktische Bedeutung für Auftraggeber und Unternehmen
Für öffentliche Auftraggeber eröffnet die interkommunale Kooperation die Möglichkeit, Aufgaben effizienter zu organisieren und Kosten zu reduzieren, ohne zwingend jedes Mal ein formales Vergabeverfahren durchführen zu müssen. Zweckverbände und andere Kooperationsformen können ihre Vergaben über digitale Plattformen wie evergabe.de oder den evergabe Manager (AI Vergabemanager) abwickeln. Dies ermöglicht eine transparente, rechtssichere und revisionssichere Dokumentation aller Vergabeprozesse, selbst innerhalb der Ausnahmefälle des Vergaberechts.
Unternehmen profitieren indirekt von interkommunalen Kooperationen, da diese zu größeren, gebündelten Projekten führen können, die eine verlässliche Auftragslage bieten. Gleichzeitig wird die Transparenz erhöht, da die Kooperationen in der Regel klar strukturiert sind und die Auftragsvergabe nachvollziehbar erfolgt. Die Nutzung digitaler Vergabemanagement-Lösungen erleichtert es allen Beteiligten, Fristen einzuhalten, Unterlagen zentral bereitzustellen und die Kommunikation zwischen Auftraggebern und Bietern effizient zu gestalten.
Abgrenzung zu anderen Vergabearten
Interkommunale Kooperation ist von klassischen Vergaben an private Unternehmen zu unterscheiden. Während bei regulären Ausschreibungen das EU-Vergaberecht zwingend zu beachten ist, sind Aufträge innerhalb der interkommunalen Zusammenarbeit unter den oben genannten Bedingungen von der Vergabepflicht befreit. Dennoch müssen Auftraggeber sicherstellen, dass die Kooperation tatsächlich dem öffentlichen Interesse dient und die Kontrolle vergleichbar mit eigenen Dienststellen erfolgt, um rechtliche Risiken zu vermeiden.