Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Was ist das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)?

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist die maßgebliche Norm des deutschen Kartell– und Wettbewerbsrechts. Es soll den Erhalt eines funktionierenden, störungsfreien und vielseitigen Wettbewerbs sicherstellen. Vor allem der Missbrauch von Marktmacht soll unterbunden werden. Der vierte Teil des GWB regelt die Grundzüge des deutschen Vergaberechts.

Weiterführende Informationen zum GWB

Das Gesetz wurde am 1. Januar 1958 eingeführt. Die Grundidee war die Schaffung eines Marktes mit vollständiger Konkurrenz und freien Leistungswettbewerb. Diese wurde 1973 abgelöst durch die Idee eines funktionsfähigen Wettbewerbs. Das vollständige Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist auf den Seiten des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zu finden.

Welche Ziele verfolgt das GWB?

Das GWB verfolgt das zentrale Ziel, den Wettbewerb als Ordnungsprinzip der Marktwirtschaft zu schützen. Dazu gehört insbesondere die Verhinderung von Kartellen, wettbewerbsbeschränkenden Absprachen und dem Missbrauch marktbeherrschender Stellungen. Gleichzeitig soll das Gesetz sicherstellen, dass Marktzutritte offenbleiben und sich Leistungswettbewerb zugunsten von Qualität, Innovation und Wirtschaftlichkeit entfalten kann.

Welche Rolle spielt das GWB im Vergaberecht?

Der vierte Teil des GWB bildet die rechtliche Grundlage für das deutsche Vergaberecht oberhalb der EU-Schwellenwerte. Er legt die grundlegenden Prinzipien fest, nach denen öffentliche Aufträge zu vergeben sind, darunter Wettbewerb, Transparenz, Gleichbehandlung und Wirtschaftlichkeit. Auf dieser Basis bauen die Vergabeverordnung sowie weitere spezielle Vergabeordnungen auf. Für öffentliche Auftraggeber ist das GWB damit der rechtliche Rahmen, innerhalb dessen Vergabeverfahren durchgeführt werden müssen.

Welche Auftraggeber und Unternehmen sind betroffen?

Im vergaberechtlichen Kontext betrifft das GWB öffentliche Auftraggeber des Bundes, der Länder, der Kommunen sowie sonstige öffentliche Stellen. Gleichzeitig richtet es sich an Unternehmen, die sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen. Für sie ergeben sich aus dem GWB sowohl Rechte, etwa auf ein transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren, als auch Pflichten, insbesondere im Hinblick auf wettbewerbskonformes Verhalten.

Bedeutung des GWB für Nachprüfungsverfahren

Das GWB regelt auch den Rechtsschutz im Vergaberecht. Es enthält die Vorschriften zu Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und Vergabesenaten. Unternehmen können sich auf diese Regelungen stützen, wenn sie Vergaberechtsverstöße vermuten. Der Vergabeverstoß wird dabei stets am Maßstab der im GWB verankerten Grundsätze geprüft.

Abgrenzung zu Kartellrecht und Wettbewerbsaufsicht

Neben dem Vergaberecht enthält das GWB umfangreiche Regelungen zum Kartellrecht, etwa zu Kartellverboten, Fusionskontrolle und Missbrauchsaufsicht. Zuständig für die Durchsetzung dieser Vorschriften sind unter anderem das Bundeskartellamt und die Landeskartellbehörden. Damit verbindet das GWB die Sicherung des Wettbewerbs im privaten Marktgeschehen mit der Ordnung des Wettbewerbs bei öffentlichen Aufträgen.

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