Elektronische Signatur
Was ist eine elektronische Signatur?
Elektronische Signaturen oder digitale Signaturen sind elektronische Daten, die anderen elektronischen Daten beigefügt oder logisch mit ihnen verbunden werden.
Einfach gesagt: Die elektronische Signatur erfüllt in der elektronischen Welt den gleichen Zweck wie eine eigenhändige Unterschrift auf einem Papierdokument – sie dient der Identifizierung des Erklärenden.
In allen EU-Mitgliedsstaaten gilt die „Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt“ (eIDAS-Verordnung). Ziel dieser Verordnung ist es, europäische Regelungen für elektronische Signaturen, Siegel und Zeitstempel zu schaffen und einen einheitlichen Umgang mit diesen Vertrauensdiensten im digitalen Binnenmarkt zu ermöglichen.
Weiterführende Informationen zur elektronischen Signatur
Unterschiedlich gewünschte Sicherheitsstandards bei der Angebotsabagabe fordern unterschiedliche elektronische Signaturen. So gibt es neben der Einfachen elektronischen Signatur auch die Fortgeschrittene elektronische Signatur und die Qualifizierte elektronische Signatur. Die Rechtswirkung dazu sind in Artikel 25 und die Anforderungen in Artikel 26 der eiDAS-Verordnung festgeschrieben.
Mit Hilfe des AI Bietercockpits kannst Du als Auftragnehmer Deine Angebote oder Deine Teilnahmeanträge elektronisch signieren lassen.
Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe
Die eIDAS-Verordnung und ihre Sicherheitsstufen
Die elektronische Signatur ist das zentrale Instrument, um die Authentizität und die Integrität elektronischer Dokumente zu gewährleisten. Die rechtliche Grundlage hierfür ist die eIDAS-Verordnung (EU Nr. 910/2014), die in allen EU-Mitgliedsstaaten gilt und einen einheitlichen Rechtsrahmen für elektronische Vertrauensdienste schafft.
Die Verordnung definiert drei unterschiedliche Sicherheitsstufen von elektronischen Signaturen, deren Anforderungen in Artikel 26 und deren Rechtswirkung in Artikel 25 der eIDAS-Verordnung festgelegt sind. Diese Stufen sind relevant, da Auftraggeber im Rahmen der elektronischen Angebotsabgabe, insbesondere bei Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte, oft eine bestimmte Mindestsicherheitsstufe für die Signatur fordern. Die Stufen sind:
Einfache elektronische Signatur (EES)
Fortgeschrittene elektronische Signatur (FES)
Qualifizierte elektronische Signatur (QES), welche mit der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt ist.
Bedeutung für die öffentliche Vergabe
Im Kontext der öffentlichen Vergabe ist die elektronische Signatur unerlässlich. Seit der Pflicht zur elektronischen Angebotsabgabe (E-Vergabe) in Deutschland müssen Angebote und Teilnahmeanträge in der Regel elektronisch signiert werden, um ihre Gültigkeit zu beweisen.
Die Nutzung von Dienstleistungen wie dem AI Bietercockpit ermöglicht es Auftragnehmern, die technischen Anforderungen der elektronischen Signatur zu erfüllen, um ihre Angebote oder Teilnahmeanträge rechtsgültig zu übermitteln. Die genauen Anforderungen an die Art der Signatur (einfach, fortgeschritten oder qualifiziert) sind stets in den jeweiligen Vergabeunterlagen des Auftraggebers zu prüfen.