Clean Vehicle Directive
Was heißt Clean Vehicle Directive?
Die Clean Vehicle Directive (CVD) ist eine EU-Richtlinie, die erstmals verbindliche Mindestziele für die Beschaffung emissionsarmer und emissionsfreier Fahrzeuge durch öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber festlegt.
Das Gesetz gilt vor allem für Beschaffungen, bei denen der jeweils geschätzte Auftragswert die geltenden EU-Schwellenwerte, gemäß § 106 GWB, erreicht. Sie unterscheidet sich von allgemeinen Umwelt- oder Klimaschutzvorschriften, da sie direkt an öffentliche Beschaffungsprozesse gekoppelt ist. Das Ziel ist nicht nur die Reduktion von Treibhausgasen, sondern auch die Förderung eines nachhaltigen Marktes für saubere Fahrzeuge.
Rechtliche Einordnung
In Deutschland wird die Richtlinie durch das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetz (SaubFahrzeugBeschG) umgesetzt. Öffentliche Auftraggeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Beschaffungen entsprechend zu dokumentieren. Die Vorgaben gelten sowohl für Kauf, Leasing oder Anmietung von Fahrzeugen als auch für die Vergabe von Dienstleistungen, bei denen Fahrzeuge eingesetzt werden, z. B. im öffentlichen Personenverkehr, Postdienste oder Abfallentsorgung.
Praktische Umsetzung und Anforderungen
Erste Referenzperiode (bis 2025): 45 % der neu vergebenen Beförderungsaufträge müssen sauber sein, davon mindestens die Hälfte emissionsfrei.
Zweite Referenzperiode (2026–2030): Die Mindestziele steigen deutlich an. Regionen mit höherer Emissionsbelastung können flexibel höhere Quoten übernehmen, während ländliche Gebiete angepasst werden können.
Dokumentation: Alle Beschaffungen müssen transparent und revisionssicher dokumentiert werden, idealerweise über eine Vergabeplattform und die Vergabeakte (eAkte).
Ausnahmen: Fahrzeuge, die ausschließlich für militärische, landwirtschaftliche, notfallbezogene oder baustellenbezogene Zwecke eingesetzt werden, können ausgenommen werden.
Chancen und Nutzen der CVD
Reduktion von CO₂ und Schadstoffen in städtischen Ballungsgebieten.
Förderung eines Marktes für emissionsfreie und emissionsarme Fahrzeuge, wodurch Hersteller Anreize erhalten, sauberere Fahrzeuge zu entwickeln.
Kosteneffizienz langfristig: Weniger Treibstoffverbrauch und niedrigere Wartungskosten bei Elektro- oder Hybridfahrzeugen.
Integration in Vergabeverfahren: Öffentliche Auftraggeber können die CVD-Vorgaben direkt in die Ausschreibungsunterlagen einbinden, um die Einhaltung sicherzustellen.
Risiken und Herausforderungen
Begrenzte Marktverfügbarkeit: Bei einigen Fahrzeugtypen ist die Zahl emissionsfreier Fahrzeuge noch eingeschränkt, was die Planung erschwert.
Komplexität bei der Umsetzung: Verschiedene Fahrzeugarten, Dienstleistungsformen und Referenzzeiträume erfordern präzise Vergabedokumentation.
Anpassung der Vergabeunterlagen: Auftraggeber müssen die CVD-Vorgaben korrekt in Vorgaben, Leistungsbeschreibung und Bewertungskriterien integrieren.
Verbindung zu anderen Vergabebegriffen
Die Clean Vehicle Directive ist eng verknüpft mit Begriffen wie Vergabeplattform, eAkte, Vergabeverfahren und Vergaberecht, da die Einhaltung der CVD-Mindeststandards in den öffentlichen Ausschreibungen dokumentiert und überwacht werden muss. Digitale Tools wie evergabe.de erleichtern die rechtskonforme Umsetzung der CVD, inklusive Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Einhaltung der Mindestquoten für saubere Fahrzeuge.