Bewerber
Was ist ein Bewerber?
Ein Bewerber ist ein Unternehmen oder eine juristische Person, die ihr Interesse an einem öffentlichen Auftrag bekundet, jedoch noch kein Angebot abgegeben hat. Der Begriff wird vor allem bei zweistufigen Vergabeverfahren verwendet, bei denen zunächst ein Teilnahmewettbewerb stattfindet.
Abgrenzung zwischen Bewerber und Bieter
Bewerber: Interessierte Unternehmen, die sich um die Teilnahme am Vergabeverfahren bewerben, aber noch kein Angebot eingereicht haben.
Bieter: Unternehmen, die bereits ein konkretes Angebot abgegeben haben und aktiv am Verfahren teilnehmen.
Anforderungen & Rechte
Bewerber müssen bestimmte Eignungskriterien erfüllen, die je nach Art des Vergabeverfahrens variieren. Dazu gehören:
Nachweis über Referenzen oder Qualifikationen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Unternehmen haben das Recht, an transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlprozessen teilzunehmen. Werden sie ungerechtfertigt ausgeschlossen, können sie Rechtsmittel einlegen, etwa durch eine Rüge oder ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer.
Auftragnehmer können auf evergabe.de elektronische Angebote abgeben und sich so schnell und einfach Ihren nächsten Auftrag sichern.
>> Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe
Bewerber im Rahmen von Vergabeverfahren
In welchen Vergabeverfahren taucht der Bewerber auf? Der Begriff Bewerber ist typisch für die zweistufigen Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte, wie das Nichtoffene Verfahren oder das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Im Gegensatz dazu existiert diese Unterscheidung im Offenen Verfahren (einstufig) nicht, da dort jedes interessierte Unternehmen direkt ein Angebot abgeben darf und damit sofort den Status eines Bieters erhält.
Die Rolle des Bewerbers wird in der ersten Stufe des Verfahrens, dem Teilnahmewettbewerb, definiert. Ziel dieses Wettbewerbs ist es, anhand der von den Bewerbern eingereichten Eignungsnachweise eine Vorauswahl der Unternehmen zu treffen. Nur diejenigen Bewerber, die ihre Eignung erfolgreich nachgewiesen haben, werden zur zweiten Stufe eingeladen, nämlich zur Abgabe des eigentlichen Angebots.
Anforderungen und Eignungskriterien
Welche Nachweise müssen Bewerber erbringen? Bewerber müssen die vom öffentlichen Auftraggeber in den Vergabeunterlagen geforderten Eignungskriterien erfüllen und dies durch entsprechende Nachweise belegen. Diese Kriterien sind objektiv, transparent und diskriminierungsfrei festzulegen und beziehen sich auf die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Unternehmens.
Zu den häufig geforderten Nachweisen gehören: Nachweis über Referenzen oder Qualifikationen, die die fachliche Erfahrung des Bewerbers belegen. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, die oft durch Jahresabschlüsse oder Bankerklärungen nachgewiesen wird. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit, die etwa durch die Angabe von Personalressourcen und technischer Ausstattung dargestellt wird. Unternehmen haben das Recht, an transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlprozessen teilzunehmen. Die Nichtbeachtung dieser Grundsätze kann einen Verstoß gegen die bieterschützenden Normen des Vergaberechts darstellen.
Rechtsschutz des Bewerbers
Welche Rechtsmittel stehen Bewerbern zur Verfügung? Unternehmen, die sich beworben haben und der Meinung sind, durch eine fehlerhafte Entscheidung des Auftraggebers (z. B. fehlerhafte Bewertung der Eignungsnachweise oder ungerechtfertigter Ausschluss vom Verfahren) in ihren Rechten verletzt worden zu sein, können Rechtsmittel einlegen.
Zunächst muss der Bewerber den behaupteten Verstoß im Rahmen der Rügepflicht gegenüber der Vergabestelle geltend machen. Wird der Rüge nicht abgeholfen, kann der Bewerber ein Nachprüfungsverfahren vor der zuständigen Vergabekammer beantragen. Dieses Verfahren ist in den §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt und ermöglicht die Überprüfung der Einhaltung der bieterschützenden Vorschriften. Dieses Recht ist ein zentraler Pfeiler des Rechtsschutzes im deutschen Vergaberecht.