Auftragsarten
Was sind Auftragsarten?
Auftragsarten bezeichnen im Vergaberecht die rechtlich definierten Kategorien öffentlicher Aufträge, die sich danach unterscheiden, welche Leistungen eingekauft werden: Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsaufträge. Diese Einteilung ist sowohl im EU-Vergaberecht als auch im deutschen Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt und bildet die Grundlage für Verfahren, Schwellenwerte und Vergabevorschriften.
Hauptarten öffentlicher Aufträge nach § 103 GWB
Lieferaufträge
Gemäß § 103 Abs. 2 GWB dienen Lieferaufträge der Beschaffung von Gütern – etwa durch Kauf, Leasing, Miete oder Pacht. Sie umfassen Verträge, bei denen eine öffentliche Stelle bewegliche Sachen oder Waren erwirbt. Darunter fallen auch Standardprodukte wie Büroausstattung, IT-Hardware oder Fahrzeuge. Wichtig: Seit der Digitalisierung vieler Beschaffungsprozesse werden Lieferaufträge zunehmend elektronisch abgewickelt, etwa über eVergabe-Plattformen oder E-Procurement-Systeme.
Bauaufträge
Nach § 103 Abs. 3 GWB handelt es sich um Bauaufträge, wenn eine öffentliche Stelle Bauleistungen ausführt oder ausführen lässt, einschließlich Planungs- und Ausführungsleistungen. Dazu zählen Neubauten, Umbauten und umfangreiche Sanierungen. Neu hinzugekommen ist in der Praxis die stärkere Einbindung von Nachhaltigkeits- und Energieeffizienzkriterien (z. B. im Rahmen der EU-Green-Deal-Ziele). Beispiel: Der Bau öffentlicher Gebäude, Schulen oder Verkehrsinfrastruktur.
Dienstleistungsaufträge
Gemäß § 103 Abs. 4 GWB umfassen sie alle Verträge, die weder Bau- noch Lieferaufträge sind – meist immaterielle Leistungen. Dazu gehören u. a. Beratungs-, IT-, Reinigungs-, Sicherheits- oder Transportdienstleistungen. In den letzten Jahren ist auch die Vergabe von Cloud-Diensten oder Software-as-a-Service-Leistungen (SaaS) in diesen Bereich gefallen.
Weitere Kategorien und Richtlinien
Das Vergaberecht unterscheidet innerhalb der öffentlichen Aufträge verschiedene Regelungsbereiche, die durch EU-Richtlinien und nationale Verordnungen bestimmt sind:
Vergabe klassischer Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach Richtlinie 2014/24/EU und der Vergabeverordnung (VgV).
Vergabe von Aufträgen in den Sektoren Verkehr, Trinkwasserversorgung und Energie gemäß Richtlinie 2014/25/EU und der Sektorenverordnung (SektVO).
Vergabe bestimmter Aufträge in Verteidigung und Sicherheit gemäß Richtlinie 2009/81/EG und der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV).
Vergabe von Bau- und Dienstleistungskonzessionen nach Richtlinie 2014/23/EU und der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV).
Wie werden Auftragsarten in der Praxis verwendet?
Die korrekte Zuordnung der Auftragsart ist entscheidend, da sie bestimmt:
welche Schwellenwerte gelten,
welche Verfahrensart (offen, nichtoffen, Verhandlungsverfahren etc.) angewendet wird,
welche Vergabeunterlagen erforderlich sind und
welche rechtlichen Vorschriften greifen.
Zudem beeinflusst sie, ob nationale oder europaweite Ausschreibungen notwendig sind.
Dank digitaler Vergabeplattformen können Auftraggeber heute Liefer-, Bau- und Dienstleistungsaufträge effizient elektronisch veröffentlichen und bearbeiten – ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz und Wettbewerb im öffentlichen Beschaffungswesen.