Ist der Auftraggeber ab einem bestimmten Auftragswert verpflichtet seine Ausschreibung in Lose aufzuteilen?
Nein, hier gibt es keine Verpflichtung. Je nach Art der Ausschreibung ist eine losweise Vergabe allerdings sinnvoll.
Entscheidend ist bei dieser Thematik nicht die Höhe des Auftragswertes, sondern die Art der Ausschreibung. Hierbei kann die Vergabestelle frei entscheiden, ob eine losweise Vergabe sinnvoll ist. Große Bauvorhaben werden beispielsweise oft in Losen ausgeschrieben (Tiefbau, Stahlbau, Fenster und Türen, Boden, usw.).
Es gibt jedoch einige Vorschriften, die der Auftraggeber bei seiner Entscheidung beachten muss, bspw. den Grundsatz der Losaufteilung nach § 97 Abs. 4 GWB.