Welche Vergabeunterlagen können, ohne Auschluss vom Vergabeverfahren, nachgefordert werden?
Je nach Verfahren und Verfahrensvorlage gibt es hierbei Unterschiede. Eine einheitliche Übersicht gibt es dafür nicht.
Willkürliche Bestimmung durch Vergabestelle
Also ist es möglich, dass die Vergabestelle sowas willkürlich bestimmt? Grundsätzlich gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz. Die Vergabestelle entscheidet allerdings, welche Unterlagen mit dem Angebot einzureichen sind und ob eventuell fehlende Unterlagen nachgereicht werden können. Bitte beachte, dass wir keine Rechtsberatung durchführen. Wende Dich bitte zusätzlich an die Auftragsberatungsstelle Deines Bundeslandes.
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