Welche Vergabeunterlagen können, ohne Auschluss vom Vergabeverfahren, nachgefordert werden?

Je nach Verfahren und Verfahrensvorlage gibt es hierbei Unterschiede. Eine einheitliche Übersicht gibt es dafür nicht.

Willkürliche Bestimmung durch Vergabestelle

Also ist es möglich, dass die Vergabestelle sowas willkürlich bestimmt? Grundsätzlich gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz. Die Vergabestelle entscheidet allerdings, welche Unterlagen mit dem Angebot einzureichen sind und ob eventuell fehlende Unterlagen nachgereicht werden können. Bitte beachte, dass wir keine Rechtsberatung durchführen. Wende Dich bitte zusätzlich an die Auftragsberatungsstelle Deines Bundeslandes.

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Unsere Referentinnen und Referenten gehen in den Webinaren und Seminaren für Bieter genau auf solche Fragen ein. Sie erklären unter anderem, was im Vorfeld alles zu beachten ist und wie man sich in entsprechenden Situationen verhält.

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