Ist die Angebotsabgabe per E-Mail zulässig oder muss sie über die Plattform erfolgen?

Die Angebotsabgabe erfolgt üblicherweise über eine Plattform für E-Vergaben. Dabei bleiben die Angebote und die zugehörigen Unterlagen bis zur Angebotsöffnung für Dich verschlüsselt. Über die Plattform evergabe.de ist die Angebotsabgabe in elektronischer Textform möglich.

Eine Angebotseinholung per E-Mail ist in der Regel nicht vergaberechtskonform, da Du dadurch eingegangene Angebote bereits vor Ablauf der Angebotsfrist öffnen könntest. Außerdem kann die Angebotsöffnung nur bei Nutzung einer Vergabeplattform automatisch im Vier-Augen-Prinzip dokumentiert werden.

Hinweis: Mit evergabe.de kannst Du auch große Dateien mit bis zu 256 MB pro Datei bereitstellen und empfangen. Außerdem kannst Du dort Deine eigene Firmenliste anlegen und diese bei freihändigen und beschränkten Ausschreibungen einfach als Teilnehmer hinzufügen. Alternativ kannst Du öffentlich, also mit Teilnehmerwettbewerb, ausschreiben und auf den großen Bieterpool von evergabe.de zurückgreifen.

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