Kann ein Mitglied der Bietergemeinschaft das Angebot stellvertretend für alle Teilnehmer einreichen?
Ja, normalerweise wird das Benennen einer verantwortlichen Ansprechperson der Bietergemeinschaft verlangt und festgelegt. Diese tritt dann als bevollmächtigter Vertreter (§§ 164 ff. BGB) auf und kann auch entsprechend handeln. Dieses Mitglied sollte dann auch den Teilnahmeantrag bzw. das Angebot unterzeichnen.